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Arbeitssicherheitsjournal 2009, 4
Ausländische Subunternehmer: Wissen über deutschen Arbeitsschutz oft mangelhaft

Ob Erste Hilfe, Verkehrswege, arbeitsmedizinische Vorsorge oder Beleuchtung auf Baustellen: Bauunternehmen müssen die rechtlichen Vorgaben zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz kennen und einhalten, unabhängig vom Herkunftsland. Darauf weist die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft hin. Ausländische Firmen und Subunternehmen, besonders wenn sie erst kurz in Deutschland tätig sind, kennen sich laut der BG mit den deutschen Vorschriften zur Unfallverhütung oft nicht genügend aus. Nach ihren Erfahrungen ist zudem die Verständigung auf den Baustellen teilweise schwierig. Zwar müsse stets ein Ansprechpartner auf der Baustelle deutsch sprechen und den Beschäftigten die Regeln des Arbeitsschutzes vermitteln.

Das Verständnis für das hohe Niveau des Arbeitsschutzes sei anfangs jedoch nicht immer gegeben. Fragen zum Einsatz Einsatz ausländischer Subunternehmen in der Bauwirtschaft per E-Mail an info@bgbau.de.

(ms)

metis