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Rosarius, Arbeitssicherheitsjournal 2009, 10
Brandschutz ist Chefsache

Hans T. Rosarius

 Rosarius: Brandschutz ist Chefsache - Arbeitssicherheitsjournal 2009 Heft 2 - 10>>

Betriebliche Brandschutzmaßnahmen sind auf der A+A traditionell stark vertreten. Neu ins Programm der Fachmesse und des Kongresses rückt auch der Katastrophenschutz. Ein Indiz dafür, dass die Bereiche Safety und Security sich weiter annähern.

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Im Mittelpunkt der diesjährigen Fachmesse für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, der A+A in Düsseldorf, steht der betriebliche Brandschutz. Vom 3. bis 6. November 2009 zeigt die Messe neben innovativen Konzepten und Ausrüstungsbestandteilen in den Bereichen persönlicher Schutz, Gesundheit bei der Arbeit und betriebliche Sicherheit auch Produkte der Aussteller für vorbeugenden Brandschutz und die einsatzgerechte Ausstattung von Werkfeuerwehren sowie Brandwachen. Der mit der Messe einhergehende Kongress bietet neben übergreifenden Fragestellungen zur Prävention, Gesundheit, Sicherheitstechnik, persönlicher Schutzausrüstung sowie zu spezifischen Gefährdungen und Belastungen, am 5. November auch einen Brandschutz-Thementag.

Feuer im Betrieb oder Unternehmen ist ein Thema, das alle angeht, denn Brandgefahren gibt es überall. Wie wichtig der betriebliche Brandschutz ist, geht aus den jährlichen Zahlen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hervor. Danach wird pro Jahr ein volkswirtschaftliches Vermögen von mehreren Milliarden Euro durch Feuer vernichtet. Im vergangenen Jahr wurden durch Brände Sachschäden von über 2,2 Mrd. € verursacht. Alleine im Gewerblichen und Industriellen beläuft sich die Schadensumme auf 1,11 Mrd. €.

Bei den jährlich rund 200 000 Bränden haben im letzten Jahr 346 Menschen ihr Leben verloren, und Tausende haben Verbrennungen oder Rauchvergiftungen davongetragen. Dennoch investieren viele Unternehmen gerade nur so viel in den Brandschutz, wie unbedingt erforderlich ist. Gerade kleine und mittelständische Unternehmen weisen teils deutliche Defizite im betrieblichen Brandschutz auf, teilt der Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe (bvbf) mit.

Reibungslosen Betriebsablauf sichern

Die oft zu schweren Personen- und Sachschäden führenden Brände haben vielfältige Ursachen: technische Defekte, offenes Feuer oder feuergefährliche Arbeiten. Unberechenbar hingegen ist und bleibt der Mensch: Achtlos weggeworfene Zigaretten, Unachtsamkeiten bei Schweißarbeiten, brennende Kerzen auf dem verlassenen Schreibtisch oder private Elektrogeräte, wie Kaffeemaschinen, sind immer wieder Auslöser von Bränden in einem ansonsten vorbildlich geschützten Betrieb.

Neben den unmittelbaren Brandschäden treten aber gerade bei Wirtschaftsunternehmen oft unterschätzte Folgeschäden ein. So zum Beispiel finanzielle Verluste durch erlittene Marktverdrängung, Verlust von qualifizierten Mitarbeitern, eingebüßtes Vertrauen bei Kunden, Prestigeverlust in der Öffentlichkeit, zivil- und strafrechtliche Prozesse bis hin zum wirtschaftlichen Ruin.

Der wirtschaftliche Erfolg eines Unternehmens hängt damit unter anderem davon ab, dass ein schadenfreier und reibungsloser Betriebsablauf gewährleistet ist. Durch ein konsequentes und vorbeugendes Brandschutzmanagement, das das Erkennen der Gefahren und Brandrisiken, deren Bewertung und das Ergreifen geeigneter Schutzmaßnahmen umfasst, lässt sich die Brandsicherheit im Unternehmen entscheidend verbessern. „Insbesondere bei geänderten Betriebsabläufen oder während einer gefahrenträchtigen Umbauphase ist eine erhöhte Aufmerksamkeit der Unternehmensleitung wie der Mitarbeiter gefragt“, sagt Carsten Wege, Geschäftsführer des bvbf. „Vorbeugender und abwehrender Brandschutz müssen in solchen Zeiten perfekt ineinander greifen, um das Risiko in einem vertretbaren Rahmen zu halten.“

Brandschutzkonzept strukturiert die Einzelmaßnahmen

Zum vorbeugenden Brandschutz zählen sowohl bauliche als auch anlagentechnische und organisatorische Maßnahmen. Angefangen beim Einbau von Brandschutztüren und der Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen über die Bereithaltung von Feuerlöschern, der Installation von Wandhydranten, Löschanlagen, Brandmeldern und Rauchabzugseinrichtungen, der Bestellung von einem Brandschutzbeauftragten und Brandschutzhelfern bis hin zu Evakuierungs- und Brandschutzübungen. Jede dieser Einzelmaßnahmen ist Teil eines übergreifenden Brandschutzkonzeptes.

Ein solches Konzept ist erforderlich, wenn von den baurechtlichen Anforderungen abgewichen werden soll oder es sich um Sonderbauten handelt. Das sind Gebäude besonderer Art und Nutzung, zum Beispiel Hochhäuser, Verkaufsstätten, Gaststätten, Hotels, Versammlungsstätten, Krankenhäuser, Heime, Schulen, Tageseinrichtungen für Kinder, behinderte und alte Menschen oder bauliche Anlagen, deren Nutzung durch Umgang oder Lagerung von Stoffen mit Explosions- oder erhöhter Brandgefahr verbunden ist. Strenge Anforderungen an die betriebli-

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che Sicherheit bei besonders brandgefährdeten Unternehmen stellt auch die Assekuranz bei Abschluss einer Feuerversicherung. In Abhängigkeit von der Gefährdung wird ein betriebliches Brandschutzkonzept verlangt, das der Risikobewertung dient. Ist alles vorbildlich, können Prämienreduzierungen erreicht werden. Bei fehlenden oder unzureichenden Konzepten können die Versicherer einen Vertragsabschluss ablehnen.

Brandschutz ist Arbeitsschutz

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) schreibt vor, dass der Arbeitgeber entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen hat, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat er der Anwesenheit anderer Personen Rechnung zu tragen. Er hat auch dafür zu sorgen, dass im Notfall die erforderlichen Verbindungen zu außerbetrieblichen Stellen, insbesondere in den Bereichen der Ersten Hilfe, der medizinischen Notversorgung, der Bergung und der Brandbekämpfung eingerichtet sind.

Der Arbeitgeber hat diejenigen Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der benannten Beschäftigten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und zu den bestehenden besonderen Gefahren stehen. Das ArbSchG räumt dem Arbeitgeber aber auch ein, dass er die Aufgaben selbst wahrnehmen kann, wenn er über die erforderliche Ausbildung und Ausrüstung verfügt.

Um diesen Anforderungen nachzukommen. bedarf es der Unterstützung durch qualifizierte Mitarbeiter. Im Brandschutz bieten sich zwei Personengruppen an: Brandschutzbeauftragte und Brandschutzhelfer. Erfahrungsgemäß sollten 5 % der Belegschaft als Brandschutzhelfer ausgebildet sein, teilt die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten (BGN) mit. Der Brandschutzbeauftragte, der den Unternehmer mit seinem Fachwissen im Brandschutz berät, kann seine Fachkenntnis nicht nur in Lehrgängen bei den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern, sondern auch beim „Bundesverband Betrieblicher Brandschutz Werkfeuerwehrverband Deutschland“ (WFV) erwerben.

Aufgaben des Brandschutzbeauftragten

Zum Aufgabenbereich des Brandschutzbeauftragten gehört zudem, die Risiken und Gefahrenquellen zu ermitteln und zu bewerten, eine Brandschutzordnung aufzustellen sowie Alarm- und Rettungspläne zu erarbeiten. Darüber hinaus ist er zuständig für die Entwicklung und Überwachung organisatorischer Brandschutzmaßnahmen, die regelmäßige Kontrolle und Koordination der Instandhaltung bestehender technischer Brandschutzeinrichtungen sowie die Kooperation mit der Feuerwehr.

Zudem hat er regelmäßig Schulungen sowie Brandschutz- und Evakuierungsübungen durchzuführen. Feuerwehren bemängeln, dass bei Sonderbauten, wo entsprechende Evakuierungsübungen nicht vorgeschrieben sind, diese nicht durchgeführt werden. Gerade dort, wo viele Menschen sich aus gesundheitlichen Gründen aufhalten, vermisse man die Bereitschaft, gemeinsam mit der Feuerwehr und dem Rettungsdienst entsprechende Übungen durchzuführen, so ein Insider.

Damit die Schulungsmaßnahmen und Übungen auch ihren Zweck erfüllen, müssen alle Mitarbeiter mit einbezogen werden. Wichtig ist, dass Unterweisungen und Brandschutzübungen regelmäßig wiederholt werden, um das Erlernte aufzufrischen und neue Mitarbeiter ebenfalls einzubinden – in besonders feuergefährdeten Betriebsbereichen am besten einmal jährlich. Sind die Flucht- und Rettungswege bekannt, können alle bei Feuer und Rauch in Sicherheit gebracht werden. Nur wenn bekannt ist, wie ein Feuerlöscher zu bedienen ist, können die Geräte im Falle eines entstehenden Brandes auch zur Bekämpfung der Flammen eingesetzt werden. Gleiches gilt für den Umgang mit brennbaren, explosiven oder in anderer Hinsicht gefährlichen Stoffen.

Fachleute stehen Rede und Antwort

In einer typischen Schulungsmaßnahme wird nicht nur theoretisches Wissen vermittelt, sondern auch die praktische Handhabung moderner Feuerlöschtechnik trainiert. Sinnvoll und notwendig sind solche Übungen nicht nur dann, wenn leicht brennbare Stoffe zum Einsatz kommen oder feuergefährliche Arbeiten ausgeführt werden. Auch dort, wo viele Menschen zusammen arbeiten, besteht ein erhöhtes Brandrisiko, teilt der Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe mit. Aus diesem Grunde sollte jeder Mitarbeiter genau wissen, was im Falle eines Brandes zu tun ist und wie er sich und andere am besten schützt und im Ernstfall aus der Gefahrenzone bringen kann.

Mit dem Brandschutz verwandt ist zudem das Thema Katastrophenschutz, denn schnell kann ein Großbrand sich zu einer Katastrophe fortentwickeln. Neu ist daher ins Programm der Fachmesse und des Kongresses bei der A+A 2009 der Katastrophenschutz gerückt. Auf einer von der Polizei, dem Technischen Hilfswerk (THW) und dem WFV in Halle 6 ausgestalteten Sonderfläche werden ebenso wie im Rahmen einer Kongress-Veranstaltung am 5. November im Congress Center Düsseldorf relevante Aspekte hinsichtlich der Organisation der Abläufe bei Großschadenereignissen thematisiert. In direkter Nachbarschaft zu dieser Sonderfläche demonstriert der WFV auf seinem Messestand „Best Practices“ in Form von Live-Präsentationen für Einsatzkräfte und stellt den neuen Ausbildungsberuf „Werkfeuerwehrfrau/Werkfeuerwehrmann“ vor und informiert über aktuelle Trends und Ausrüstungsinnovationen. Dem Fachbesucher stehen die Vertreter und Mitglieder des WFV zu Fragen des vorbeugenden und betrieblichen Brandschutzes Rede und Antwort.

Bei der A+A Fachmesse präsentieren in diesem Jahr wieder zahlreiche Aussteller aus verschiedenen Nationen die gesamte Bandbreite an Produkten und Services für den individuellen persönlichen Schutz, die kollektive Sicherheit und die Gesunderhaltung am Arbeitsplatz – von Schutzartikeln für die einzelnen Körperpartien über Sicherheitsausrüstung für Einsatzkräfte und Brandschutzvorrichtungen bis hin zu ergonomischem Mobiliar für Büros. Geht es um die betriebliche Sicherheit, dann sind mittlerweile der Vorbeugende Brandschutz und sicheres Agieren im Brandfall zu Dauerbrenner-Themen der A+A geworden.

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