arbeitssicherheit.journal

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Arbeitssicherheitsjournal 2009, 5
Brandschutz: Neue Warnhinweise für Rauch- und Wärmeabzüge

Brandschutz: Neue Warnhinweise für Rauch- und Wärmeabzüge - Arbeitssicherheitsjournal 2009 Heft 2 - 5
arbeitssicherheitsjournal_2009_02_0005_2_001.jpg

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen – kurz RWA – können Leben retten, weil sie die Gefahr von Rauchgasvergiftungen verringern.

Alle Elemente einer Rauch- und Wärmeabzugsanlage (RWA) müssen im Brandfall einwandfrei funktionieren. Dazu gehören eine automatische sowie eine manuelle Auslösemöglichkeit und ausreichend dimensionierte Zuluftöffnungen. Zuluftöffnungen können Jalousien, Klappen, Türen oder Fenster sein, die bei einem Gebäudebrand dafür sorgen, dass von unten frische Luft nachfließen und den oben durch die Abzüge wegströmenden Rauch ersetzen kann. Durch die so entstehende rauchärmere Luftschicht können sich im Notfall Bewohner oder Beschäftigte vor tödlichen Gasen in Sicherheit bringen. Zuluftöffnungen dürfen daher niemals blockiert werden.

Die Anforderungen an die technische Ausführung einer Rauchabzugsanlage regelt die DIN 18322. Für die Funktionssicherheit hat der Gebäudebetreiber zu sorgen. Darauf weist der FVLR (Fachverband Tageslicht und Rauchschutz e.V.) hin. Der FLVR bietet neue Schilder und Aufkleber an, um RWA-Auslösestationen und Zuluftöffnungen gemäß DIN 18232 weithin sichtbar und einheitlich zu kennzeichnen. RWA-Auslösestationen sind durch das Schild „Rauchabzug“ zu kennzeichnen. Zusätzlich ist ein Aufkleber erhältlich, welcher vor Stürzen durch die transparenten Elemente von nicht begehbaren Lichtkuppeln warnt. (fk)

Hinweis:

Internetadressen für zusätzliche Informationen zu den Meldungen auf dieser Seite unter

www.arbeitssicherheit.de, Webcode 13112

metis