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Bekanntmachungen zur Betriebssicherheit

Rückwärts fahrende Baumaschinen (BekBS 2111)

Vom 21. Februar 2012 (GMBl S. 394)

Die Bekanntmachungen zur Betriebssicherheit (BekBS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln sowie für den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen wieder.

Sie werden vom Ausschuss für Betriebssicherheit ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) bekannt gegeben.

InhaltsübersichtAbschnitt
Anwendungsbereich1
Hintergrund2
Erläuterung der einschlägigen Rechtslage3
Hinweise auf weitere Aktionen zur Förderung der Sicherheit4