BekGS 911 - Bekanntmachung Gefahrstoffe 911

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Anlage 1 BekGS 911 - Abkürzungen und Begriffe

AGS: Ausschuss für Gefahrstoffe

AGW: Arbeitsplatzgrenzwert

BekGS: Bekanntmachung zu Gefahrstoffen

CLP: Classification, Labeling and Packaging. Die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) enthält die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, Änderungen und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006.

DMEL: Derived Minimal Effect Level. Für krebserzeugende und erbgutverändernde (mutagene) Stoffe ohne Wirkschwelle kann ein solcher abgeleiteter minimaler Effekt-Wert abgeleitet werden. Der DMEL ist keine in der REACH-VO definierte Größe, sondern eine im rechtlich nicht verbindlichen Leitfaden eingeführte Größe. Bei einer Luftkonzentration in Höhe des DMEL kann nicht ausgeschlossen werden, dass gesundheitsschädigende Wirkungen auftreten.

ERB: Exposition-Risiko Beziehung

SDB: Sicherheitsdatenblatt

Sicherheitsdatenblatt: Instrument für die Übermittlung sicherheitsbezogener Informationen über Stoffe und Gemische einschließlich Informationen aus dem einschlägigen Stoffsicherheitsbericht/en über die Lieferkette zum nachgeschalteten Verwender. Es ist dazu bestimmt, dem berufsmäßigen Verwender die beim Umgang mit Stoffen und Gemischen notwendigen Daten und Umgangsempfehlungen zu vermitteln, um die für den Gesundheitsschutz, die Sicherheit am Arbeitsplatz und den Schutz der Umwelt erforderlichen Maßnahmen treffen zu können.

Tätigkeit (gemäß GefStoffV): Tätigkeit ist jede Arbeit mit Stoffen, Zubereitungen oder Erzeugnissen, einschließlich Herstellung, Mischung, Ge- und Verbrauch, Lagerung, Aufbewahrung, Be- und Verarbeitung, Ab- und Umfüllung, Entfernung, Entsorgung und Vernichtung. Zu den Tätigkeiten zählen auch das innerbetriebliche Befördern sowie Bedien- und Überwachungsarbeiten.

TRGS: Technische Regel für Gefahrstoffe

TRK: Technische Richtkonzentration