DGUV Vorschrift 2 BGN - Unfallverhütungsvorschrift - Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit

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§ 7 - In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten

Diese Unfallverhütungsvorschrift tritt am 1. Januar 2012 in Kraft. Gleichzeitig treten die Unfallverhütungsvorschriften

  1. "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (DGUV Vorschrift 2) der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten vom 31. Dezember 2010

    und

  2. "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (DGUV Vorschrift 2) der Fleischerei-Berufsgenossenschaft vom 31. Dezember 2010

außer Kraft.

Vorstehende Fassung wurde von der Vertreterversammlung der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe am 17. November beschlossen.

Mannheim, den 17. November 2011
(Dienstsiegel)Der Vorstand
Im Auftrag
gez. Marsch
Hauptgeschäftsführer

Genehmigung

Die vorstehende Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (DGUV Vorschrift 2) wird genehmigt.

Bonn, den 9. Dezember 2011
Az.: III b1 - 36051 - 18Das Bundesministerium für
Arbeit und Soziales
(Dienstsiegel)Im Auftrag
(BMAS-Siegel)
gez. Koll