§ 7 - In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten
Diese Unfallverhütungsvorschrift tritt am 1. Januar 2012 in Kraft. Gleichzeitig treten die Unfallverhütungsvorschriften
"Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (DGUV Vorschrift 2) der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten vom 31. Dezember 2010
und
"Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (DGUV Vorschrift 2) der Fleischerei-Berufsgenossenschaft vom 31. Dezember 2010
außer Kraft.
Vorstehende Fassung wurde von der Vertreterversammlung der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe am 17. November beschlossen.
Mannheim, den 17. November 2011 | |
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(Dienstsiegel) | Der Vorstand Im Auftrag gez. Marsch Hauptgeschäftsführer |
Genehmigung
Die vorstehende Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (DGUV Vorschrift 2) wird genehmigt.
Bonn, den 9. Dezember 2011 | |
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Az.: III b1 - 36051 - 18 | Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales |
(Dienstsiegel) | Im Auftrag (BMAS-Siegel) gez. Koll |