ASR A3.6 - TR Arbeitsstätten ASR A3.6

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Technische Regeln für Arbeitsstätten

Lüftung (ASR A3.6)

Vom 30. Januar 2012 (GMBl S. 92)

Zuletzt geändert durch die Bek. vom 2. Mai 2018 (GMBl S. 474)

Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wieder.

Sie werden vom Ausschuss für Arbeitsstätten ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gegeben.

Diese ASR A3.6 konkretisiert im Rahmen des Anwendungsbereichs die Anforderungen der Verordnung über Arbeitsstätten. Bei Anwendung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.

Inhaltsübersicht(1)Abschnitt
Zielstellung1
Anwendungsbereich2
Begriffsbestimmungen3
Luftqualität4
Freie Lüftung5
Raumlufttechnische Anlagen6
Abweichende/ergänzende Anforderungen für Baustellen7
Beispiel zur Berechnung der Öffnungsfläche für Dreh-Kipp- Fenster (2-Personen-Büro)Anhang 1
Ausgewählte LiteraturhinweiseAnhang 2

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell ergänzt.