NVStättVO,NI - Niedersächsische Versammlungsstättenverordnung

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Niedersächsische Versammlungsstättenverordnung (NVStättVO) *)

Vom 8. November 2004 (Nds. GVBl. S. 426 - VORIS 21072 -)

Zuletzt geändert durch Artikel 6 der Verordnung vom 23. November 2021 (Nds. GVBl. S. 758)

Auf Grund des § 71 Abs. 2 Satz 2 sowie der §§ 87 und 95 Abs. 2 und 3 der Niedersächsischen Bauordnung in der Fassung vom 10. Februar 2003 (Nds. GVBl. S. 89) wird verordnet:

Inhaltsübersicht(1)§§
Teil 1
Allgemeine Vorschriften
Anwendungsbereich1
Begriffe2
Teil 2
Allgemeine Bauvorschriften
Abschnitt 1
Bauteile und Baustoffe
Bauteile3
Dächer4
Dämmstoffe, Bekleidungen, Unterdecken und Bodenbeläge5
Abschnitt 2
Rettungswege
Führung der Rettungswege6
Bemessung der Rettungswege7
Treppen8
Türen und Tore9
Abschnitt 3
Besucherplätze und Einrichtungen für Besucherinnen und Besucher
Bestuhlung, Gänge und Stufengänge10
Abschrankungen und Schutzvorrichtungen11
Toiletten12
Einstellplätze für Menschen mit Behinderungen13
Abschnitt 4
Technische Einrichtungen
Sicherheitsstromversorgung, elektrische Anlagen und Blitzschutzanlagen14
Sicherheitsbeleuchtung15
Rauchableitung16
Heizungsanlagen und Lüftungsanlagen17
Stände und Arbeitsgalerien für Licht-, Ton-, Bild- oder Regieanlagen18
Feuerlöscheinrichtungen und -anlagen19
Brandmelde- und Alarmierungsanlagen, Brandmelder- und Alarmzentrale, Brandfallsteuerung der Aufzüge20
Werkstätten und Lagerräume21
Teil 3
Besondere Bauvorschriften
Abschnitt 1
Großbühnen
Bühnenhaus22
Schutzvorhang23
Feuerlösch- und Brandmeldeanlagen24
Platz für eine Brandsicherheitswache25
Abschnitt 2
Versammlungsstätten mit mehr als 5.000 Besucherplätzen
Lautsprecherzentrale, Räume für Polizei, Feuerwehr, Sanitäts- und Rettungsdienst26
Abschrankung und Blockbildung in Sportstadien mit mehr als 10.000 Besucherplätzen27
Wellenbrecher28
Abschrankung von Stehplätzen vor Szenenflächen29
Einfriedungen und Eingänge30
Teil 4
Betriebsvorschriften
Abschnitt 1
Rettungswege, Flächen für Einsatzfahrzeuge, Besucherplätze
Rettungswege, Flächen für Einsatzfahrzeuge31
Besucherplätze32
Abschnitt 2
Brandverhütung
Vorhänge, Sitze, Ausstattungen, Requisiten und Ausschmückungen33
Aufbewahrung von Materialien34
Rauchen, Verwendung von offenem Feuer und pyrotechnischen Gegenständen35
Abschnitt 3
Betrieb technischer Einrichtungen
Bedienung und Wartung der technischen Einrichtungen36
Laseranlagen37
Abschnitt 4
Verantwortliche Personen, besondere Betriebsvorschriften
Pflichten der Betreiberinnen und Betreiber38
Verantwortliche für Veranstaltungstechnik39
Aufgaben und Pflichten der Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik, technische Probe40
Brandsicherheitswache und Rettungsdienst41
Brandschutzbeauftragte, Brandschutzordnung, Feuerwehrpläne42
Sicherheitskonzept, Ordnungsdienst43
Teil 5
Bauvorlagen
Zusätzliche Bauvorlagen, Bestuhlungs- und Rettungswegeplan44
Gastspielprüfbuch45
Teil 6
Bestehende Versammlungsstätten, vorübergehende Nutzung, Prüfungen
Bestehende Versammlungsstätten46
(weggefallen)47
Prüfungen48
Teil 7
Schlussvorschriften
Ordnungswidrigkeiten49
Übergangsregelung50
In-Kraft-Treten51

Die Verpflichtungen aus der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften (ABl. EG Nr. L 204 S. 37), zuletzt geändert durch die Richtlinie 98/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juli 1998 (ABl. EG Nr. L 217 S. 18), sind beachtet worden.

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.