DGUV Vorschrift 9 DA - Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz

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Abschnitt 37 - Zu Anlage 2 Abschnitt 4.2 "Rettungszeichen für Erste-Hilfe-Einrichtungen"

In Unternehmen, Verwaltungen und im öffentlichen Bereich setzt sich immer mehr die Anwendung der so genannten Frühdefibrillation (im Sinne einer frühestmöglichen Defibrillation durch Laien) durch. Das hat zur Folge, dass an vielen Orten so genannte automatisierte externe Defibrillatoren stationiert werden. Für die Kennzeichnung des Standortes eines Defibrillators empfiehlt sich die Verwendung des Rettungszeichens D-E017 "Automatisierter externer Defibrillator (AED)" nach DIN 4844-2/A1 "Sicherheitszeichen, Teil 2: Darstellung von Sicherheitszeichen, Änderung A1" vom Mai 2004.