DGUV Vorschrift 9 DA - Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz

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Abschnitt 14 - Zu § 7:

Die gemeinsame Verwendung von verschiedenen Kennzeichnungsarten kann Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung nach § 4 sein.

Nachfolgende Kennzeichnungsarten sollen vorzugsweise gemeinsam verwendet werden:

  • Leuchtzeichen und Schallzeichen,

  • Leuchtzeichen und Sprechzeichen,

  • Handzeichen und Sprechzeichen,

  • Handzeichen und Leuchtzeichen.

Es wird empfohlen, zwischen den einzelnen Kennzeichnungsarten nur wie folgt zu wählen:

  • Sicherheitsfarbe oder Sicherheitszeichen zur Warnung vor Stolper-, Absturz- und Rutschgefahr,

  • Leuchtzeichen, Schallzeichen oder Sprechzeichen,

  • Handzeichen oder Sprechzeichen.