Abschnitt 10 - Zu § 6 Abs. 2:
Sonstige sicherheitsrelevante Hinweise geben z. B. Rettungs-, Brandschutz- oder Hinweiszeichen. Sicherheitszeichen können als Schilder, Aufkleber oder als aufgemalte Kennzeichnung ausgeführt werden.
Sicherheitszeichen siehe Anlage 2.