DGUV Vorschrift 2 UKS - Unfallverhütungsvorschrift - Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit

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§ 7 - In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten

Diese Unfallverhütungsvorschrift tritt am 1. Januar 2011 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (GUV-V A6/7) vom März 1975, in der Fassung vom Juni 2003, gültig ab 1. Oktober 2004 außer Kraft.

Unfallkasse Saarland

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