Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Unfallverhütungsvorschrift
(DGUV Vorschrift 2 BG RCI)
Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie
Stand der Vorschrift: 1. Januar 2011
Inhaltsübersicht | §§ |
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Erstes Kapitel | |
Allgemeine Vorschriften | |
Geltungsbereich | 1 |
Bestellung | 2 |
Arbeitsmedizinische Fachkunde | 3 |
Sicherheitstechnische Fachkunde | 4 |
Bericht | 5 |
Zweites Kapitel | |
Übergangsbestimmungen | |
Übergangsbestimmungen | 6 |
Drittes Kapitel | |
In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten | |
In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten | 7 |
Anlagen | |
(zu § 2 Abs. 2) Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Regelbetreuung in Betrieben mit bis zu 10 Beschäftigten | Anlage 1 |
(zu § 2 Abs. 3) Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Regelbetreuung in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten | Anlage 2 |
Alternative bedarfsorientierte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung | Anlage 3 |
Alternative bedarfsorientierte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung in Kleinbetrieben mit bis zu 50 Beschäftigten (für die Branchen Bergbau und Baustoffe - Steine - Erden) | Anlage 3a |
Alternative bedarfsorientierte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung in Betrieben mit bis zu 50 Beschäftigten (für die Branche Chemische Industrie) | Anlage 3b |
Alternative bedarfsorientierte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung (für die Branchen Lederindustrie, Papierherstellung und Ausrüstung sowie Zucker) | Anlage 3c |
(entfällt) | Anlage 4 |
Hinweise zur Bestellung und zum Tätigwerden der Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit | Anhang 1 |
Branchenspezifische Themen der Ausbildung von Fachkräften für Arbeitssicherheit | Anhang 2 |
Aufgabenfelder der Grundbetreuung und Beschreibung möglicher Aufgaben | Anhang 3 |
Betriebsspezifischer Teil der Betreuung | Anhang 4 |
Gefahrtarif der ehemaligen Lederindustrie-Berufsgenossenschaft | Anhang 5 |
Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit | Anhang 6 |