DGUV Vorschrift 2 BG RCI - Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit - Unfallverhütungsvorschrift

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Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Unfallverhütungsvorschrift
(DGUV Vorschrift 2 BG RCI)

Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie

Stand der Vorschrift: 1. Januar 2011

Inhaltsübersicht§§
Erstes Kapitel
Allgemeine Vorschriften
Geltungsbereich1
Bestellung2
Arbeitsmedizinische Fachkunde3
Sicherheitstechnische Fachkunde4
Bericht5
Zweites Kapitel
Übergangsbestimmungen
Übergangsbestimmungen6
Drittes Kapitel
In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten
In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten7
Anlagen
(zu § 2 Abs. 2)
Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Regelbetreuung in Betrieben mit bis zu 10 Beschäftigten
Anlage 1
(zu § 2 Abs. 3)
Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Regelbetreuung in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten
Anlage 2
Alternative bedarfsorientierte betriebsärztliche und sicherheitstechnische BetreuungAnlage 3
Alternative bedarfsorientierte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung in Kleinbetrieben mit bis zu 50 Beschäftigten (für die Branchen Bergbau und Baustoffe - Steine - Erden)Anlage 3a
Alternative bedarfsorientierte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung in Betrieben mit bis zu 50 Beschäftigten (für die Branche Chemische Industrie)Anlage 3b
Alternative bedarfsorientierte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung (für die Branchen Lederindustrie, Papierherstellung und Ausrüstung sowie Zucker)Anlage 3c
(entfällt)Anlage 4
Hinweise zur Bestellung und zum Tätigwerden der Betriebsärzte und Fachkräfte für ArbeitssicherheitAnhang 1
Branchenspezifische Themen der Ausbildung von Fachkräften für ArbeitssicherheitAnhang 2
Aufgabenfelder der Grundbetreuung und Beschreibung möglicher AufgabenAnhang 3
Betriebsspezifischer Teil der BetreuungAnhang 4
Gefahrtarif der ehemaligen Lederindustrie-BerufsgenossenschaftAnhang 5
Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für ArbeitssicherheitAnhang 6