DGUV Vorschrift 2 UKT - Unfallverhütungsvorschrift - Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit

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Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Unfallverhütungsvorschrift
(DGUV Vorschrift 2 UKT)

Unfallkasse Thüringen

Stand der Vorschrift: Gültig ab 1. Januar 2011

Bekannt gemacht im Mitteilungsblatt der Unfallkasse Thüringen, Nr. 12 vom April 2011

Inhaltsübersicht§§
Erstes Kapitel
Allgemeine Vorschriften
Geltungsbereich1
Bestellung2
Arbeitsmedizinische Fachkunde3
Sicherheitstechnische Fachkunde4
Bericht5
Zweites Kapitel
Übergangsbestimmungen
Übergangsbestimmungen6
Drittes Kapitel
In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten
In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten7
Anlagen
(zu § 2 Abs. 2)
Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Regelbetreuung in Betrieben mit bis zu 10 Beschäftigten
Anlage 1
(zu § 2 Abs. 3)
Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Regelbetreuung in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten
Anlage 2
(zu § 2 Abs. 4)
Alternative bedarfsorientierte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung in Betrieben mit bis zu 50 Beschäftigten
Anlage 3
(entfällt)Anlage 4
(zu § 2)
Hinweise zur Bestellung und zum Tätigwerden der Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Anhang 11
(zu § 4)
Branchenspezifische Themen der Ausbildung von Fachkräften für Arbeitssicherheit
Anhang 21
(zu Anlage 2 Abschnitt 2)
Aufgabenfelder der Grundbetreuung und Beschreibung möglicher Aufgaben
Anhang 31
(zu Anlage 2 Abschnitt 3)
Betriebsspezifischer Teil der Betreuung
Anhang 41
Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für ArbeitssicherheitAnhang 5

Die Anhänge 1 bis 4 enthalten keine rechtsverbindlichen Regelungen.