§ 7 - Inkrafttreten und Außerkrafttreten
Diese Unfallverhütungsvorschrift tritt am 1. Januar 2011 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (BGV A2) vom 1. Januar 2010 in der Fassung vom 1. Januar 2010 außer Kraft.
Genehmigung
Die vorstehende Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (DGUV Vorschrift 2) wird genehmigt.
Bonn, 16. Dezember 2010 | |
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Az.: III b 1-36051-31 BMAS-Siegel | Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Im Auftrag (gez. Koll) |
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Seit April 1999 sind alle Neuveröffentlichungen des berufsgenossenschaftlichen Vorschriften- und Regelwerkes unter einer neuen Bezeichnung und Bestellnummer erhältlich.
Die neuen Bestellnummern können einer sogenannten Transferliste der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) entnommen werden; siehe
http://www.dguv.de/inhalt/praevention/vorschr_regeln
Hinsichtlich älterer, bislang unter VBG-Nummer geführter Unfallverhütungsvorschriften des sogenannten Maschinenaltbestandes bzw. bislang unter ZH-1-Nummern geführter Richtlinien, Sicherheitsregeln und Merkblätter, die bis zu ihrer Überarbeitung noch weiter gültig sind, siehe Internetfassungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)
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Die VBG ist eine gesetzliche Unfallversicherung mit über 31 Millionen Versicherungsverhältnissen in Deutschland. Versicherte der VBG sind Arbeitnehmer, freiwillig versicherte Unternehmer, Patienten in stationärer Behandlung und Rehabilitanden, Lernende in berufsbildenden Einrichtungen und bürgerschaftlich Engagierte. Zur VBG zählen über 900.000 beitragspflichtige Unternehmen aus mehr als 100 Gewerbezweigen - vom Architekturbüro bis zum Zeitarbeitsunternehmen.
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Artikelnummer: 30-01-1104-6 - Druck 2011-01/Auflage 20.000