Anhang 1 - Hinweise zur Bestellung und zum Tätigwerden der Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit 1
(zu § 2)
Bei Feststellung der Zahl der Beschäftigten zur Zuordnung der Betreuungsmodelle sind Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen.
Als Beschäftigte zählen auch Personen, die nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz im Betrieb tätig sind.
In Heimarbeit Beschäftigte nach § 2 Abs. 2 Nr. 3 Arbeitsschutzgesetz werden bei der Berechnung der Einsatzzeiten nicht berücksichtigt. Gleiches gilt für Personen, die auf Grund von Werkverträgen im Betrieb tätig werden (z.B. Fremdfirmenmitarbeiter).
Betriebsbegriff
Ein Betrieb im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift ist eine geschlossene Einheit, die durch organisatorische Eigenständigkeit mit eigener Entscheidungscharakteristik geprägt ist. Die Eingruppierung eines Betriebs in eine Betreuungsgruppe nach Anlage 2 erfolgt unter Berücksichtigung des jeweiligen Betriebszweckes, aber nicht nach Tätigkeiten.
Die nachfolgenden Beispiele verdeutlichen die Zuordnung von Betrieben zu ihren jeweiligen Betreuungsgruppen und die Berechnung der Einsatzzeit für die Grundbetreuung.
Anhang zu § 2 Abs. 3 i.V.m. Anlage 2 Abschnitt 2 und Abschnitt 4
Berechnungsbeispiele
Berechnung der Einsatzzeit der Grundbetreuung
Abkürzungen: BA = Betriebsarzt; Sifa = Fachkraft für Arbeitssicherheit
Beispiel 1: Handel mit Krafträdern
WZ 2008 Kode | WZ 2008 - Bezeichung | Gruppe | Einsatzzeit für BA und Sifa (Stunden pro Jahr und Beschäftigtem/r) | Zahl der Beschäftigten | Gesamte Einsatzzeit Grundbetreuung BA und Sifa (Stunden pro Jahr) |
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45.4 | Handel mit Krafträdern, Kraftradteilen und -zubehör: Instandhaltung und Reparatur von Krafträdern | II | 1,5 | 40 | 60 |
Beispiel 2: Schrotthandelsbetrieb
WZ 2008 Kode | WZ 2008 - Bezeichung | Gruppe | Einsatzzeit für BA und Sifa (Stunden pro Jahr und Beschäftigtem/r) | Zahl der Beschäftigten | Gesamte Einsatzzeit Grundbetreuung BA und Sifa (Stunden pro Jahr) |
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46.77 | Großhandel mit Altmaterialien und Reststoffen | II | 1,5 | 50 | 75 |
Beispiel 3: Lebensmitteleinzelhandel (Filialunternehmen)
WZ 2008 Kode | WZ 2008 - Bezeichung | Gruppe | Einsatzzeit für BA und Sifa (Stunden pro Jahr und Beschäftigtem/r) | Zahl der Beschäftigten | Gesamte Einsatzzeit Grundbetreuung BA und Sifa (Stunden pro Jahr) |
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47.2 | Einzelhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren (in Verkaufsräumen) | III | 0,5 | 3.000 | 1.500 |
Beispiel 4: Stahlhandelsbetrieb (Großhandel)
WZ 2008 Kode | WZ 2008 - Bezeichung | Gruppe | Einsatzzeit für BA und Sifa (Stunden pro Jahr und Beschäftigtem/r) | Zahl der Beschäftigten | Gesamte Einsatzzeit Grundbetreuung BA und Sifa (Stunden pro Jahr) |
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46.72 | Großhandel mit Erzen, Metallen und Metallhalbzeugen | III | 0,5 | 110 | 55 |
Die Anhänge 1 bis 4 enthalten keine rechtsverbindlichen Regelungen.