DGUV Vorschrift 2 BGHW - Betriebsärzte und Fachkräfte für die Arbeitssicherheit - Unfallverhütungsvorschrift

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Anhang 1 - Hinweise zur Bestellung und zum Tätigwerden der Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit 1

(zu § 2)

Bei Feststellung der Zahl der Beschäftigten zur Zuordnung der Betreuungsmodelle sind Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen.

Als Beschäftigte zählen auch Personen, die nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz im Betrieb tätig sind.

In Heimarbeit Beschäftigte nach § 2 Abs. 2 Nr. 3 Arbeitsschutzgesetz werden bei der Berechnung der Einsatzzeiten nicht berücksichtigt. Gleiches gilt für Personen, die auf Grund von Werkverträgen im Betrieb tätig werden (z.B. Fremdfirmenmitarbeiter).

Betriebsbegriff

Ein Betrieb im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift ist eine geschlossene Einheit, die durch organisatorische Eigenständigkeit mit eigener Entscheidungscharakteristik geprägt ist. Die Eingruppierung eines Betriebs in eine Betreuungsgruppe nach Anlage 2 erfolgt unter Berücksichtigung des jeweiligen Betriebszweckes, aber nicht nach Tätigkeiten.

Die nachfolgenden Beispiele verdeutlichen die Zuordnung von Betrieben zu ihren jeweiligen Betreuungsgruppen und die Berechnung der Einsatzzeit für die Grundbetreuung.

Anhang zu § 2 Abs. 3 i.V.m. Anlage 2 Abschnitt 2 und Abschnitt 4

Berechnungsbeispiele

Berechnung der Einsatzzeit der Grundbetreuung

Abkürzungen: BA = Betriebsarzt; Sifa = Fachkraft für Arbeitssicherheit

Beispiel 1: Handel mit Krafträdern

WZ
2008
Kode
WZ 2008 - BezeichungGruppeEinsatzzeit für
BA und Sifa
(Stunden pro Jahr und Beschäftigtem/r)
Zahl
der
Beschäftigten
Gesamte
Einsatzzeit
Grundbetreuung
BA und Sifa
(Stunden pro Jahr)
45.4Handel mit Krafträdern, Kraftradteilen und -zubehör: Instandhaltung und Reparatur von KrafträdernII1,54060

Beispiel 2: Schrotthandelsbetrieb

WZ
2008
Kode
WZ 2008 - BezeichungGruppeEinsatzzeit für
BA und Sifa
(Stunden pro Jahr und Beschäftigtem/r)
Zahl
der
Beschäftigten
Gesamte
Einsatzzeit
Grundbetreuung
BA und Sifa
(Stunden pro Jahr)
46.77Großhandel mit Altmaterialien und ReststoffenII1,55075

Beispiel 3: Lebensmitteleinzelhandel (Filialunternehmen)

WZ
2008
Kode
WZ 2008 - BezeichungGruppeEinsatzzeit für
BA und Sifa
(Stunden pro Jahr und Beschäftigtem/r)
Zahl
der
Beschäftigten
Gesamte
Einsatzzeit
Grundbetreuung
BA und Sifa
(Stunden pro Jahr)
47.2Einzelhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren (in Verkaufsräumen)III0,53.0001.500

Beispiel 4: Stahlhandelsbetrieb (Großhandel)

WZ
2008
Kode
WZ 2008 - BezeichungGruppeEinsatzzeit für
BA und Sifa
(Stunden pro Jahr und Beschäftigtem/r)
Zahl
der
Beschäftigten
Gesamte
Einsatzzeit
Grundbetreuung
BA und Sifa
(Stunden pro Jahr)
46.72Großhandel mit Erzen, Metallen und MetallhalbzeugenIII0,511055

Die Anhänge 1 bis 4 enthalten keine rechtsverbindlichen Regelungen.