Anlage 2 - Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Regelbetreuung in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten
(zu § 2 Abs. 3)
1.
Allgemeines
Grundlagen von Art und Umfang der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung sind die im Betrieb vorliegenden Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten sowie die Aufgaben gemäß den §§ 3 bzw. 6 Arbeitssicherheitsgesetz.
Die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung besteht aus der Grundbetreuung und dem betriebsspezifischen Teil der Betreuung. Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung bilden zusammen die Gesamtbetreuung.
Der Unternehmer hat die Aufgaben der Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit entsprechend den betrieblichen Erfordernissen unter Mitwirkung der betrieblichen Interessenvertretung (z. B. entsprechend Betriebsverfassungsgesetz) sowie unter Verweis auf § 9 Abs. 3 Arbeitssicherheitsgesetz zu ermitteln, aufzuteilen und mit ihnen schriftlich zu vereinbaren.
Die Aufgaben der in allen Betrieben anfallenden Grundbetreuung nach Abschnitt 2 werden in Anhang 3 näher erläutert. Maßgeblich für die Bemessung des Betreuungsumfangs der Grundbetreuung sind die für alle Betriebe geltenden Einsatzzeiten gemäß Abschnitt 2.
Zweiter Bestandteil der Gesamtbetreuung ist der betriebsspezifische Teil, dessen Aufgaben nach Abschnitt 3 in Anhang 4 näher erläutert werden. Relevanz und Umfang des betriebsspezifischen Teils der Betreuung werden durch den Unternehmer gemäß Abschnitt 3 ermittelt und regelmäßig überprüft.
Der Unternehmer hat sich durch Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der Festlegung der Grundbetreuung und des betriebsspezifischen Teils der Betreuung beraten zu lassen.
Die Beschäftigten sind über die Art der praktizierten betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung zu informieren und darüber in Kenntnis zu setzen, welcher Betriebsarzt und welche Fachkraft für Arbeitssicherheit anzusprechen ist.
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sind nicht auf die Einsatzzeiten der Grundbetreuung anzurechnen, sondern Bestandteil des betriebsspezifischen Teils der Betreuung.
Wegezeiten können nicht als Einsatzzeiten angerechnet werden.
Maßnahmen und Ergebnisse der Leistungserbringung sind im Rahmen der regelmäßigen Berichte von Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit nach § 5 zu dokumentieren.
2.
Grundbetreuung
Die Grundbetreuung weist drei Betreuungsgruppen auf, für die jeweils feste Einsatzzeiten als Summenwerte für Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit gelten. Die Betriebe sind über ihre jeweilige Betriebsart den Betreuungsgruppen gemäß Abschnitt 4 zugeordnet. Für die Grundbetreuung ist je nach Zuordnung in eine der drei Gruppen folgende Einsatzzeit in Stunden pro Beschäftigtem/r und Jahr erforderlich:
Gruppe I | Gruppe II | Gruppe III | |
---|---|---|---|
Einsatzzeit (Std./Jahr pro Beschäftigtem/r) | 2,5 | 1,5 | 0,5 |
Bei der Aufteilung der Zeiten auf Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit ist ein Mindestanteil von 20% der Grundbetreuung, jedoch nicht weniger als 0,2 Std./Jahr pro Beschäftigtem/r, für jeden Leistungserbringer anzusetzen.
Die Grundbetreuung umfasst folgende Aufgabenfelder:
- 1
Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung (Beurteilung der Arbeitsbedingungen)
- 1.1
Unterstützung bei der Implementierung eines Gesamtkonzeptes zur Gefährdungsbeurteilung
- 1.2
Unterstützung bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
- 1.3
Beobachtung der gelebten Praxis und Auswertung der Gefährdungsbeurteilung
- 2
Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung - Verhältnisprävention
- 2.1
Eigeninitiatives Handeln zur Verhältnisprävention an bestehenden Arbeitssystemen
- 2.2
Eigeninitiatives Handeln zur Verhältnisprävention bei Veränderung der Arbeitsbedingungen
- 3
Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung - Verhaltensprävention
- 3.1
Unterstützung bei Unterweisungen, Betriebsanweisungen, Qualifizierungsmaßnahmen
- 3.2
Motivieren zum sicherheits- und gesundheitsgerechten Verhalten
- 3.3
Information und Aufklärung
- 3.4
Kollektive arbeitsmedizinische Beratung der Beschäftigten
- 4
Unterstützung bei der Schaffung einer geeigneten Organisation und Integration in die Führungstätigkeit
- 4.1
Integration des Arbeitsschutzes in die Aufbauorganisation
- 4.2
Integration des Arbeitsschutzes in die Unternehmensführung
- 4.3
Beratung zu erforderlichen Ressourcen zur Umsetzung der Arbeitsschutzmaßnahmen
- 4.4
Kommunikation und Information sichern
- 4.5
Berücksichtung der Arbeitsschutzbelange in betrieblichen Prozessen
- 4.6
Betriebliche arbeitsschutzspezifische Prozesse organisieren
- 4.7
Ständige Verbesserung sicherstellen
- 5
Untersuchung nach Ereignissen
- 5.1
Untersuchungen von Ereignissen, Ursachenanalysen und deren Auswertungen
- 5.2
Ermitteln von Unfallschwerpunkten sowie Schwerpunkten arbeitsbedingter Erkrankungen
- 5.3
Verbesserungsvorschläge
- 6
Allgemeine Beratung von Arbeitgebern und Führungskräften, betrieblichen Interessenvertretungen, Beschäftigten
- 6.1
Beratung zu Rechtsgrundlagen, Stand der Technik und Arbeitsmedizin, wissenschaftlichen Erkenntnissen
- 6.2
Beantwortung von Anfragen
- 6.3
Verbreitung der Information im Unternehmen, einschließlich Teambesprechungen
- 6.4
Externe Beratung zu speziellen Problemen des Arbeitsschutzes organisieren
- 7
Erstellung von Dokumentationen, Erfüllung von Meldepflichten
- 7.1
Unterstützung bei der Erstellung von Dokumentationen
- 7.2
Unterstützung bei der Erfüllung von Meldepflichten gegenüber den zuständigen Behörden und Unfallversicherungsträgern
- 7.3
Dokumentation von Vorschlägen an den Arbeitgeber einschließlich Angabe des jeweiligen Umsetzungsstandes
- 7.4
Dokumentation zur eigenen Tätigkeit und zur Inanspruchnahme der Einsatzzeiten
- 8
Mitwirken in betrieblichen Besprechungen
- 8.1
Direkte persönliche Beratung von Arbeitgebern
- 8.2
Teilnahme an Dienstgesprächen des Arbeitgebers mit seinen Führungskräften
- 8.3
Teilnahme an Besprechungen der betrieblichen Beauftragten entsprechend §§ 9, 10 und 11 Arbeitssicherheitsgesetz
- 8.4
Teilnahme an sonstigen Besprechungen, einschließlich Betriebsversammlung
- 8.5
Nutzung eines ständigen Kontaktes mit Führungskräften
- 8.6
Sitzung des Arbeitsschutzausschusses
- 9
Selbstorganisation
- 9.1
Ständige Fortbildung organisieren (Aktualisierung und Erweiterung)
- 9.2
Wissensmanagement entwickeln und nutzen
- 9.3
Erfassen und Aufarbeiten von Hinweisen der Beschäftigten
- 9.4
Erfahrungsaustausch insbesondere mit den Unfallversicherungsträgern und den zuständigen Behörden nutzen
3.
Betriebsspezifischer Teil der Betreuung
Der Bedarf an betriebsspezifischer Betreuung wird vom Unternehmer in einem Verfahren ermittelt, das die nachfolgend aufgeführten Aufgabenfelder sowie Auslöse- und Aufwandskriterien berücksichtigt. Das Verfahren erfordert, dass der Unternehmer alle Aufgabenfelder hinsichtlich ihrer Relevanz für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung regelmäßig, insbesondere nach wesentlichen Änderungen, prüft. Die Aufgabenfelder sind:
- 1
Regelmäßig vorliegende betriebsspezifische Unfall- und Gesundheitsgefahren, Erfordernisse zur menschengerechten Arbeitsgestaltung
- 1.1
Besondere Tätigkeiten
- 1.2
Arbeitsplätze und Arbeitsstätten, die besondere Risiken aufweisen
- 1.3
Arbeitsaufgaben und Arbeitsorganisation mit besonderen Risiken
- 1.4
Erfordernis arbeitsmedizinischer Vorsorge
- 1.5
Erfordernis besonderer betriebsspezifischer Anforderungen beim Personaleinsatz
- 1.6
Sicherheit und Gesundheit unter den Bedingungen des demografischen Wandels
- 1.7
Arbeitsgestaltung zur Vermeidung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren, Erhalt der individuellen gesundheitlichen Ressourcen im Zusammenhang mit der Arbeit
- 1.8
Unterstützung bei der Weiterentwicklung eines Gesundheitsmanagements
- 2
Betriebliche Veränderungen in den Arbeitsbedingungen und in der Organisation
- 2.1
Beschaffung von grundlegend neuartigen Maschinen, Geräten
- 2.2
Grundlegende Veränderungen zur Errichtung neuer Arbeitsplätze bzw. der Arbeitsplatzausstattung; Planung, Neuerrichtung von Betriebsanlagen; Umbau, Neubaumaßnahmen
- 2.3
Einführung völlig neuer Stoffe, Materialien
- 2.4
Grundlegende Veränderung betrieblicher Abläufe und Prozesse; grundlegende Veränderung der Arbeitszeitgestaltung; grundlegende Änderung, Einführung neuer Arbeitsverfahren
- 2.5
Spezifische Erfordernisse zur Schaffung einer geeigneten Organisation zur Durchführung der Maßnahmen des Arbeitsschutzes sowie der Integration in die Führungstätigkeit und zum Aufbau eines Systems der Gefährdungsbeurteilung
- 3
Externe Entwicklung mit spezifischem Einfluss auf die betriebliche Situation
- 3.1
Neue Vorschriften, die für den Betrieb umfangreiche Änderungen nach sich ziehen
- 3.2
Weiterentwicklung des für den Betrieb relevanten Stands der Technik und Arbeitsmedizin
- 4
Betriebliche Aktionen, Programme und Maßnahmen
Schwerpunktprogramme, Kampagnen sowie Unterstützung von Aktionen zur Gesundheitsförderung
Ein Verfahren zur Ermittlung der Betreuungsleistungen einschließlich der Anwendung der Auslöse- und Aufwandskriterien ist in Anhang 4 näher erläutert.
Die Ermittlung von Dauer und Umfang der betriebsspezifischen Betreuung beinhaltet die Prüfung durch den Unternehmer, welche Aufgaben im Betrieb erforderlich sind und die Festlegung des entsprechenden Personalaufwandes für die Aufgabenerledigung. Er hat auf der Grundlage des ermittelten Personalaufwandes die Betreuungsleistung mit Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit festzulegen und schriftlich zu vereinbaren.
4.
Zuordnung der Betriebsarten zu den Betreuungsgruppen
Die nachfolgende Tabelle weist die Zuordnung der Betriebe anhand des WZ-Schlüssels der jeweiligen Betriebsart zu den Betreuungsgruppen der Grundbetreuung nach Abschnitt 2 aus.
Auszug für die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) aus der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008). Eine vollständige Liste mit den Angaben aller Unfallversicherungsträger wird bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) geführt.
Lfd. Nr. | WZ 2008 Kode | WZ 2008 - Bezeichnung (a.n.g. = anderweitig nicht genannt) | Gruppe I 2,5 h | Gruppe II 1,5 h | Gruppe III 0,5 h |
---|---|---|---|---|---|
149 | C | ABSCHNITT C - VERARBEITENDES GEWERBE | |||
230 | 13 | Herstellung von Textilien | |||
231 | 13.1 | Spinnstoffaufbereitung und Spinnerei | X | ||
234 | 13.2 | Weberei | X | ||
237 | 13.3 | Veredlung von Textilien und Bekleidung | X | ||
240 | 13.9 | Herstellung von sonstigen Textilwaren | X | ||
255 | 14 | Herstellung von Bekleidung | |||
256 | 14.1 | Herstellung von Bekleidung (ohne Pelzbekleidung) | X | ||
271 | 14.2 | Herstellung von Pelzwaren | X | ||
274 | 14.3 | Herstellung von Bekleidung aus gewirktem und gestricktem Stoff | X | ||
279 | 15 | Herstellung von Leder, Lederwaren und Schuhen | |||
280 | 15.1 | Herstellung von Leder und Lederwaren (ohne Herstellung von Lederbekleidung) | |||
281 | 15.11 | Herstellung von Leder und Lederfaserstoff ; Zurichtung und Färben von Fellen | X | ||
283 | 15.12 | Lederverarbeitung (ohne Herstellung von Lederbekleidung) | X | ||
285 | 15.2 | Herstellung von Schuhen | X | ||
303 | 17 | Herstellung von Papier, Pappe und Waren daraus | |||
304 | 17.1 | Herstellung von Holz- und Zellstoff , Papier, Karton und Pappe | X | ||
309 | 17.2 | Herstellung von Waren aus Papier, Karton und Pappe | X | ||
320 | 18 | Herstellung von Druckerzeugnissen; Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern | |||
321 | 18.1 | Herstellung von Druckerzeugnissen | |||
322 | 18.11 | Drucken von Zeitungen | X | ||
324 | 18.12 | Drucken a.n.g. | X | ||
326 | 18.13 | Druck- und Medienvorstufe | X | ||
328 | 18.14 | Binden von Druckerzeugnissen u. damit verbundene Dienstleistung | X | ||
330 | 18.2 | Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern | X | ||
383 | 21.2 | Herstellung von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen pharmazeutischen Erzeugnissen | X | ||
392 | 22.2 | Herstellung von Kunststoffwaren | X | ||
402 | 23.1 | Herstellung von Glas und Glaswaren | X | ||
453 | 23.91 | Herstellung von Schleifkörpern und Schleifmitteln auf Unterlage | X | ||
458 | 24 | Metallerzeugung und -bearbeitung | |||
476 | 24.4 | Erzeugung und erste Bearbeitung von NE-Metallen | X | ||
489 | 24.5 | Gießereien | X | ||
498 | 25 | Herstellung von Metallerzeugnissen | |||
512 | 25.4 | Herstellung von Waffen und Munition | X | ||
515 | 25.5 | Herstellung von Schmiede-, Press-, Zieh- und Stanzteilen, gewalzten Ringen und pulvermetallurgischen Erzeugnissen | X | ||
522 | 25.6 | Oberflächenveredlung und Wärmebehandlung; Mechanik a.n.g. | |||
523 | 25.61 | Oberflächenveredlung und Wärmebehandlung | |||
25.61.1 | Oberflächenveredlung und Wärmebehandlung (ohne Galvanotechnik/elektrochemische Oberflächenbehandlung) | X | |||
25.61.2 | Oberflächenveredlung und Wärmebehandlung (Galvanotechnik/elektrochemische Oberflächenbehandlung) | X | |||
526 | 25.62 | Mechanik a.n.g. | X | ||
527 | 25.7 | Herstellung von Schneidwaren, Werkzeugen, Schlössern und Beschlägen aus unedlen Metallen | X | ||
538 | 25.9 | Herstellung von sonstigen Metallwaren | X | ||
551 | 26 | Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen | |||
552 | 26.1 | Herstellung von elektronischen Bauelementen und Leiterplatten | X | ||
558 | 26.2 | Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten und peripheren Geräten | X | ||
561 | 26.3 | Herstellung von Geräten und Einrichtungen der Telekommunikationstechnik | X | ||
564 | 26.4 | Herstellung von Geräten der Unterhaltungselektronik | X | ||
567 | 26.5 | Herstellung von Mess-, Kontroll-, Navigations- u.ä. Instrumenten und Vorrichtungen; Herstellung von Uhren | X | ||
574 | 26.6 | Herstellung von Bestrahlungs- und Elektrotherapiegeräten und elektromedizinischen Geräten | X | ||
577 | 26.7 | Herstellung von optischen und fotografischen Instrumenten und Geräten | X | ||
580 | 26.8 | Herstellung von magnetischen und optischen Datenträgern | X | ||
583 | 27 | Herstellung von elektrischen Ausrüstungen | |||
584 | 27.1 | Herstellung von Elektromotoren, Generatoren, Transformatoren, Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen | |||
585 | 27.11 | Herstellung von Elektromotoren, Generatoren, Transformatoren | |||
27.11.1 | Herstellung von Elektromotoren, Generatoren, Transformatoren (größer 5 kVA) | X | |||
27.11.2 | Herstellung von Elektromotoren, Generatoren, Transformatoren (bis 5 kVA) | X | |||
588 | 27.12 | Herstellung von Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen | X | ||
589 | 27.2 | Herstellung von Batterien und Akkumulatoren | X | ||
592 | 27.3 | Herstellung von Kabeln und elektrischem Installationsmaterial | X | ||
599 | 27.4 | Herstellung von elektrischen Lampen und Leuchten | X | ||
602 | 27.5 | Herstellung von Haushaltsgeräten | X | ||
607 | 27.9 | Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen und Geräten a.n.g. | X | ||
610 | 28 | Maschinenbau | |||
611 | 28.1 | Herstellung von nicht wirtschaftszweigspezifischen Maschinen | X | ||
622 | 28.2 | Herstellung von sonstigen nicht wirtschaftszweigspezifischen Maschinen | X | ||
636 | 28.3 | Herstellung von land- und forstwirtschaftlichen Maschinen | X | ||
639 | 28.4 | Herstellung von Werkzeugmaschinen | X | ||
647 | 28.9 | Herstellung von Maschinen für sonstige bestimmte Wirtschaftszweige | X | ||
671 | 29.3 | Herstellung von Teilen und Zubehör für Kraftwagen | X | ||
676 | 30 | Sonstiger Fahrzeugbau | |||
682 | 30.2 | Schienenfahrzeugbau | |||
684 | 30.20.1 | Herstellung von Lokomotiven und anderen Schienenfahrzeugen | X | ||
686 | 30.3 | Luft- und Raumfahrzeugbau | X | ||
708 | 31.09 | Herstellung von sonstigen Möbeln | X | ||
711 | 32 | Herstellung von sonstigen Waren | |||
712 | 32.1 | Herstellung von Münzen, Schmuck und ähnlichen Erzeugnissen | X | ||
719 | 32.2 | Herstellung von Musikinstrumenten | X | ||
725 | 32.4 | Herstellung von Spielwaren | X | ||
728 | 32.5 | Herstellung von medizinischen und zahnmedizinischen Apparaten und Materialien | X | ||
733 | 32.9 | Herstellung von Erzeugnissen a.n.g. | X | ||
738 | 33 | Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen | |||
739 | 33.1 | Reparatur von Metallerzeugnissen, Maschinen und Ausrüstungen | X | ||
756 | 33.2 | Installation von Maschinen und Ausrüstungen a.n.g. | X | ||
759 | D | ABSCHNITT D - ENERGIEVERSORGUNG | |||
760 | 35 | Energieversorgung | |||
761 | 35.1 | Elektrizitätsversorgung | X | ||
772 | 35.2 | Gasversorgung | X | ||
781 | 35.3 | Wärme- und Kälteversorgung | X | ||
784 | E | ABSCHNITT E - WASSERVERSORGUNG; ABWASSER- UND ABFALLENTSORGUNG UND BESEITIGUNG VON UMWELTVERSCHMUTZUNGEN | |||
785 | 36 | Wasserversorgung | X | ||
791 | 37 | Abwasserentsorgung | X | ||
802 | 38.21 | Abfallbehandlung und -beseitigung | X | ||
805 | 38.22 | Behandlung und Beseitigung gefährlicher Abfälle | X | ||
816 | F | ABSCHNITT F - BAUGEWERBE | |||
817 | 41 | Hochbau | |||
818 | 41.1 | Erschließung von Grundstücken; Bauträger | X | ||
827 | 42 | Tiefbau | |||
831 | 42.12 | Bau von Bahnverkehrsstrecken | X | ||
836 | 42.22 | Kabelnetzleitungstiefbau | X | ||
853 | 43.2 | Bauinstallation | |||
854 | 43.21 | Elektroinstallation | X | ||
856 | 43.22 | Gas-, Wasser-, Heizungs- sowie Lüftungs-und Klimainstallation | X | ||
858 | 43.29 | Sonstige Bauinstallation; Elektrotechnische Großinstallation | X | ||
861 | 43.3 | Sonstiger Ausbau | X | ||
881 | G | ABSCHNITT G - HANDEL; INSTANDHALTUNG UND REPARATUR VON KRAFTFAHRZEUGEN | |||
882 | 45 | Handel mit Kraftfahrzeugen; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen | |||
888 | 45.2 | Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen | X | ||
894 | 45.3 | Handel mit Kraftwagenteilen und -zubehör | X | ||
902 | 46 | Großhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen) | |||
942 | 46.18.6 | Handelsvermittlung von Karton, Papier und Pappe, Schreibwaren, Bürobedarf, Geschenk- und Werbeartikeln, Verpackungsmitteln und Tapeten | X | ||
943 | 46.18.7 | Handelsvermittlung von Büchern, Zeitschriften, Zeitungen, Musikalien und sonstigen Druckerzeugnissen | X | ||
978 | 46.4 | Großhandel mit Gebrauchs- und Verbrauchsgütern | X | ||
985 | 46.43.1 | Großhandel mit Foto und optischen Erzeugnissen | X | ||
1004 | 46.49.4 | Großhandel mit Karton, Papier, Pappe, Schreibwaren, Bürobedarf, Bücher, Zeitschriften und Zeitungen | X | ||
1006 | 46.4 | Großhandel mit Geräten der Informations- und Kommunikationstechnik | X | ||
1054 | 46.9 | Großhandel ohne ausgeprägten Schwerpunkt | X | ||
1059 | 47 | Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen) | |||
1086 | 47.4 | Einzelhandel mit Geräten der Informations- und Kommunikationstechnik (in Verkaufsräumen) | X | ||
1093 | 47.5 | Einzelhandel mit sonstigen Haushaltsgeräten, Textilien, Heimwerker- und Einrichtungsbedarf (in Verkaufsräumen) | X | ||
1108 | 47.6 | Einzelhandel mit Verlagsprodukten, Sportausrüstungen und Spielwaren (in Verkaufsräumen) | X | ||
1121 | 47.7 | Einzelhandel mit sonstigen Gütern (in Verkaufsräumen) | X | ||
1161 | H | ABSCHNITT H - VERKEHR UND LAGEREI | |||
1162 | 49 | Landverkehr und Transport in Rohrfernleitungen | |||
1169 | 49.3 | Sonstige Personenbeförderung im Landverkehr | X | ||
1178 | 49.4 | Güterbeförderung im Straßenverkehr, Umzugstransporte | X | ||
1183 | 49.5 | Transport in Rohrfernleitungen | X | ||
1241 | I | ABSCHNITT I - GASTGEWERBE | |||
1242 | 55 | Beherbergung | |||
1243 | 55.1 | Hotels, Gasthöfe und Pensionen | X | ||
1262 | 56 | Gastronomie | |||
1263 | 56.1 | Restaurants, Gaststätten, Imbissstuben, Cafés, Eissalons u.Ä. | X | ||
1282 | J | ABSCHNITT J - INFORMATION UND KOMMUNIKATION | |||
1283 | 58 | Verlagswesen | |||
1284 | 58.1 | Verlegen von Büchern und Zeitschriften; sonstiges Verlagswesen (ohne Software) | X | ||
1289 | 58.13 | Verlegen von Zeitungen | X | ||
1295 | 58.2 | Verlegen von Software | X | ||
1300 | 59 | Herstellung, Verleih und Vertrieb von Filmen und Fernsehprogrammen; Kinos; Tonstudios und Verlegen von Musik | |||
1301 | 59.1 | Herstellung von Filmen und Fernsehprogrammen, deren Verleih und Vertrieb; Kinos | X | ||
1310 | 59.2 | Tonstudios; Herstellung von Hörfunkbeiträgen; Verlegen von bespielten Tonträgern und Musikalien | X | ||
1316 | 60.1 | Hörfunkveranstalter | X | ||
1322 | 61 | Telekommunikation | |||
1323 | 61.1 | Leitungsgebundene Telekommunikation | X | ||
1326 | 61.2 | Drahtlose Telekommunikation | X | ||
1329 | 61.3 | Satellitentelekommunikation | X | ||
1332 | 61.9 | Sonstige Telekommunikation | X | ||
1336 | 62 | Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie | X | ||
1347 | 63 | lnformationsdienstleistungen | |||
1348 | 63.1 | Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten; Webportale | X | ||
1353 | 63.9 | Erbringung von sonstigen Informationsdienstleistungen | X | ||
1358 | K | ABSCHNITT K - ERBRINGUNG VON FINANZ- UND VERSICHERUNGSDIENSTLEISTUNGEN | |||
1386 | 65.1 | Versicherungen | X | ||
1433 | M | ABSCHNITT M - ERBRINGUNG VON FREIBERUFLICHEN, WISSENSCHAFTLICHEN UND TECHNISCHEN DIENSTLEISTUNGEN | |||
1449 | 70.1 | Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben | X | ||
1458 | 71 | Architektur- und Ingenieurbüros; technische, physikalische und chemische Untersuchung | |||
1459 | 71.1 | Architektur- und Ingenieurbüros | X | ||
1470 | 71.2 | Technische, physikalische und chemische Untersuchung | X | ||
1473 | 72 | Forschung und Entwicklung | |||
1474 | 72.1 | Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin | X | ||
1483 | 73.1 | Werbung | X | ||
1491 | 74 | Sonstige freiberufliche, wissenschaft liche und technische Tätigkeiten | |||
1492 | 74.1 | Ateliers für Textil-, Schmuck-, Grafik- u.ä. Design | X | ||
1497 | 74.2 | Fotografie und Fotolabors | X | ||
1505 | 74.9 | Sonstige freiberufliche, wissenschaft liche und technische Tätigkeiten a.n.g. | X | ||
1513 | N | ABSCHNITT N - ERBRINGUNG VON SONSTIGEN WIRTSCHAFTLICHEN DIENSTLEISTUNGEN | |||
1543 | 78 | Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften | |||
1547 | 78.2 | Befristete Überlassung von Arbeitskräften (gewerblich) | X | ||
1550 | 78.3 | Befristete Überlassung von Arbeitskräften (kaufm.-verw.) | X | ||
1576 | 81.21 | Allgemeine Gebäudereinigung | X | ||
1590 | 82 | Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen a.n.g. | |||
1591 | 82.1 | Sekretariats- und Schreibdienste, Copy-Shops | X | ||
1596 | 82.2 | Call Center | X | ||
1599 | 82.3 | Messe-, Ausstellungs- und Kongressveranstalter | X | ||
1606 | 82.92 | Abfüllen und Verpacken | X | ||
1714 | R | ABSCHNITT R - KUNST, UNTERHALTUNG UND ERHOLUNG | |||
1724 | 90.03 | Künstlerisches und Schriftstellerisches Schaffen (Journalisten, Pressefotografen) | X | ||
1752 | 93.11 | Betrieb von Sportanlagen | X | ||
1765 | S | ABSCHNITT S - ERBRINGUNG VON SONSTIGEN DIENSTLEISTUNGEN | |||
1786 | 95 | Reparatur von Datenverarbeitungsgeräten und Gebrauchsgütern | |||
1787 | 95.1 | Reparatur von Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräten | X | ||
1792 | 95.2 | Reparatur von Gebrauchsgütern | |||
1793 | 95.21 | Reparatur von Geräten der Unterhaltungselektronik | X | ||
1795 | 95.22 | Reparatur von elektrischen Haushaltsgeräten und Gartengeräten | X | ||
1797 | 95.23 | Reparatur von Schuhen und Lederwaren | X | ||
1801 | 95.25 | Reparatur von Uhren und Schmuck | X | ||
1805 | 96 | Erbringung von sonstigen überwiegend persönlichen Dienstleistungen | |||
1807 | 96.01 | Wäscherei und chemische Reinigung | X | ||
1809 | 96.02 | Frisör- und Kosmetiksalons | X | ||
1815 | 96.04 | Saunas, Solarien, Bäder u.ä. | X |