SächsGarStellplVO,SN - Sächsische Garagen- und Stellplatzverordnung

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§ 2 SächsGarStellplVO - Anforderungen

Soweit in dieser Verordnung nichts Abweichendes geregelt ist, sind auf tragende und aussteifende sowie auf raumabschließende Bauteile von Garagen die Anforderungen der Sächsischen Bauordnung (SächsBO) vom 28. Mai 2004 (SächsGVBl. S. 200), zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 8 des Gesetzes vom 19. Mai 2010 (SächsGVBl. S. 142, 143), in der jeweils geltenden Fassung, an diese Bauteile in Gebäuden der Gebäudeklasse 5 anzuwenden.