TRGS 800 - TR Gefahrstoffe 800

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Technische Regeln für Gefahrstoffe - Brandschutzmaßnahmen (TRGS 800)

Vom 17. Dezember 2010 (GMBl 2011 S. 19, 33)

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung, wieder.

Sie werden vom

Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS)

ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gegeben.

Die TRGS konkretisieren im Rahmen ihres Anwendungsbereichs Anforderungen der Gefahrstoffverordnung. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.

InhaltsübersichtAbschnitt
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung3
Festlegen von Maßnahmen4
Überprüfung der Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen5
Dokumentation6
Notwendige Kenntnisse zur fachkundigen Durchführung der GefährdungsbeurteilungAnlage 1
Mögliche ZündquellenAnlage 2
Prüfliste für die Durchführung einer GefährdungsbeurteilungAnlage 3