ASR A4.3 - TR Arbeitsstätten ASR A4.3

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Abschnitt 4 ASR A4.3 - Mittel zur Ersten Hilfe

(1) Erste-Hilfe-Material ist in Verbandkästen oder anderen geeigneten Behältnissen (z.B. Rucksäcke, Taschen, Schränke), im Folgenden Verbandkasten genannt, vorzuhalten. Die Mindestanzahl der bereitzuhaltenden Verbandkästen ergibt sich aus Tabelle 1.

Tabelle 1: Mindestanzahl der bereitzuhaltenden Verbandkästen

BetriebsartZahl der BeschäftigtenKleiner VerbandkastenGroßer Verbandkasten
Verwaltungs- und Handelsbetriebe1-501-
51-300-1
301-600-2
für je 300 weitere Beschäftigte-+1
Herstellungs-, Verarbeitungsbetriebe- und vergleichbare Betriebe1-201-
21-100-1
101-200-2
für je 100 weitere Beschäftigte-+1

(2) Statt eines großen Verbandkastens können zwei kleine Verbandkästen verwendet werden. Für Tätigkeiten im Außendienst, insbesondere für die Mitführung von Erste-Hilfe-Material in Werkstattwagen und Einsatzfahrzeugen, kann auch der Kraftwagen-Verbandkasten als kleiner Verbandkasten verwendet werden.

(3) Verbandkästen sind überall dort bereitzuhalten, wo die Arbeitsbedingungen dies erforderlich machen. Sie sind so zu verteilen, dass sie höchstens in 100 m Wegstrecke oder einer Geschosshöhe erreichbar sind.

(4) Erste-Hilfe-Material ist so aufzubewahren, dass es vor schädigenden Einflüssen (z.B. Verunreinigungen, Nässe, hohe Temperaturen) geschützt, aber jederzeit leicht zugänglich ist. Das Erste-Hilfe-Material ist nach Verbrauch, bei Unbrauchbarkeit oder nach Ablauf des Verfallsdatums zu ergänzen bzw. zu ersetzen.

(5) In Arbeitsstätten ist mindestens das Erste-Hilfe-Material entsprechend Tabelle 2 bereitzuhalten.

Tabelle 2: Inhalt der Verbandkästen

Nr.StückzahlBenennung oder BezeichnungAusführung und Bemerkung
Kleiner Verband-kastenGroßer Verband-kasten
112Heftpflaster500 cm × 2,5 cm, Spule mit Außenschutz, thermoresistenter Kleber
2816Wundschnellverband10 cm × 6 cm, staubgeschützt verpackt
348Fingerkuppenverbandstaubgeschützt verpackt
448Fingerverband12 cm × 2 cm, staubgeschützt verpackt
548Pflasterstrips1,9 cm × 7,2 cm, staubgeschützt verpackt
6816Pflasterstrips2,5 cm × 7,2 cm, staubgeschützt verpackt
712Verbandpäckchenstarre oder elastische Fixierbinde mit festen Kanten; 300 cm × 6 cm mit Kompresse 6 cm × 8 cm; Saugkapazität: mind. 800 g/m2, steril verpackt
836Verbandpäckchenstarre oder elastische Fixierbinde mit festen Kanten; 400 cm × 8 cm mit Kompresse 12 cm × 8 cm; Saugkapazität: mind. 800 g/m2, steril verpackt
912Verbandpäckchenstarre oder elastische Fixierbinde mit festen Kanten, 400 cm × 10 cm mit Kompresse 12 cm × 10 cm; Saugkapazität: mind. 800 g/m2, steril verpackt
1012Verbandtuch80 cm × 60 cm, Saugkapazität mind. 125 g/m2 Flächengewicht: mind. 90 g/m2
11612Kompresse10 cm × 10 cm, Saugkapazität mind. 800 g/m2, maximal paarweise steril verpackt
1224Augenkompresse5 cm × 7 cm, Gewicht: mind. 1,5 g/Stück, einzeln steril verpackt
1312Kälte-Sofortkompressemindestens 200 cm2, ohne Vorkühlung, vorgegebene Lagerbedingungen beachten
1412Rettungsdeckemindestens 210 cm × 160 cm, Mindestfoliendicke 12 µm, dauerhaft metallisierte Polyesterfolie oder Material mit mindestens gleichwertigen Eigenschaften in Bezug auf Reflexionsvermögen, Temperaturbeständigkeit, nahtlos, mit Aluminium bedampft, Rückseite farbig, staubgeschützt verpackt
1524Fixierbinde400 cm × 6 cm, einzeln staubgeschützt verpackt
1624Fixierbinde400 cm × 8 cm, einzeln staubgeschützt verpackt
1724Dreiecktuch96 cm × 96 cm × 136 cm, staubgeschützt verpackt
1811Scheremindestens 18 cm lang, kniegebogen, nicht rostend
1924FolienbeutelMindestgröße 30 cm × 40 cm, Mindestfoliendicke 45 µm, verschließbar, aus Polyethylen
20510Vliesstoff-Tuchmindestens 20 cm × 30 cm, flächenbezogene Masse mind. 15 g/m2
2148Medizinische Einmalhandschuhenahtlos, groß, staubgeschützt verpackt
2211Erste-Hilfe-BroschüreDer Informationsgehalt der Broschüre muss mindestens eine "Anleitung zu Ersten Hilfe" beinhalten.
2311Inhaltsverzeichnis-

(6) Ausgehend von der Gefährdungsbeurteilung können neben der Grundausstattung mit Erste-Hilfe-Material nach Abs. 5 auch ergänzende Mittel zur Ersten Hilfe (siehe Punkt 3.4) notwendig werden.