ASR A4.3 - TR Arbeitsstätten ASR A4.3

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Technische Regeln für Arbeitsstätten

Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe (ASR A4.3)

Vom 15. Dezember 2010 (GMBl S. 1764)

Zuletzt geändert durch die Bek. vom 1. März 2022 (GMBl S. 252)

Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstättenwieder.

Sie werden vom

Ausschuss für Arbeitsstätten

ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gemacht.

Diese ASR A4.3 konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs Anforderungen der Verordnung über Arbeitsstätten. Bei Einhaltung dieser Technischen Regel kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Schutz der Gesundheit für die Beschäftigten erreichen.

InhaltsübersichtAbschnitt
Zielstellung1
Anwendungsbereich2
Begriffsbestimmungen3
Mittel zur Ersten Hilfe4
Einrichtungen zur Ersten Hilfe5
Erste-Hilfe-Räume und vergleichbare Einrichtungen6
Kennzeichnung7
Abweichende/ergänzende Anforderungen für Baustellen8
LiteraturhinweiseAnhang