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Technische Regeln für Arbeitsstätten

Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe (ASR A4.3)

Vom 15. Dezember 2010 (GMBl S. 1764)

Zuletzt geändert durch die Bek. vom 27. Februar 2019 (GMBl S. 71)

Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wieder.

Sie werden vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gemacht.

Diese ASR A4.3 konkretisiert im Rahmen des Anwendungsbereichs die Anforderungen der Verordnung über Arbeitsstätten. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.

InhaltsübersichtAbschnitt
Zielstellung1
Anwendungsbereich2
Begriffsbestimmungen3
Mittel zur Ersten Hilfe4
Einrichtungen zur Ersten Hilfe5
Erste-Hilfe-Räume und vergleichbare Einrichtungen6
Kennzeichnung7
Abweichende/ergänzende Anforderungen für Baustellen8
Ausgewählte LiteraturhinweiseAnhang