SächsVStättVO,SN - Sächsische Versammlungsstättenverordnung

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Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten
(Sächsische Versammlungsstättenverordnung - SächsVStättVO) (1)

Vom 7. September 2004 (SächsGVBl. S. 443)

Zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 4. Dezember 2019 (SächsGVBl. S. 2)(2)

Auf Grund von § 87 Abs. 1 Nr. 1, § 88 Abs. 1 Nr. 1, 4, 5, 6 sowie § 88 Abs. 3 der Sächsischen Bauordnung (SächsBO) vom 28. Mai 2004 (SächsGVBl. S. 200) wird verordnet:

Inhaltsübersicht(3)§§
Teil 1
Allgemeine Vorschriften
Anwendungsbereich, Anzahl der Besucher1
Begriffe2
Teil 2
Allgemeine Bauvorschriften
Abschnitt 1
Bauteile und Baustoffe
Bauteile3
Dächer4
Dämmstoffe, Unterdecken, Bekleidungen und Bodenbeläge5
Abschnitt 2
Rettungswege
Führung der Rettungswege6
Bemessung der Rettungswege7
Treppen8
Türen und Tore9
Abschnitt 3
Besucherplätze und Einrichtungen für Besucher
Bestuhlung, Gänge und Stufengänge10
Abschrankungen und Schutzvorrichtungen11
Toilettenräume12
Stellplätze für Menschen mit Behinderung13
Abschnitt 4
Technische Einrichtungen
Sicherheitsstromversorgungsanlagen, elektrische Anlagen und Blitzschutzanlagen14
Sicherheitsbeleuchtung15
Rauchableitung16
Heizungs- und Lüftungsanlagen17
Stände und Arbeitsgalerien für Licht-, Ton-, Bild- und Regieanlagen18
Feuerlöscheinrichtungen und -anlagen19
Brandmelde- und Alarmierungsanlagen, Brandmelde- und Alarmzentrale, Brandfallsteuerung der Aufzüge20
Werkstätten, Magazine und Lagerräume21
Teil 3
Besondere Bauvorschriften
Abschnitt 1
Großbühnen
Bühnenhaus22
Schutzvorhang23
Feuerlösch- und Brandmeldeanlagen24
Platz für die Brandsicherheitswache25
Abschnitt 2
Versammlungsstätten mit mehr als 5.000 Besucherplätzen
Räume für Lautsprecherzentrale, Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst26
Abschrankung und Blockbildung in Sportstadien mit mehr als 10.000 Besucherplätzen27
Wellenbrecher28
Abschrankung von Stehplätzen vor Szenenflächen29
Einfriedungen und Eingänge30
Teil 4
Betriebsvorschriften
Abschnitt 1
Rettungswege, Besucherplätze
Rettungswege, Flächen für die Feuerwehr31
Besucherplätze nach dem Bestuhlungs- und Rettungswegeplan32
Abschnitt 2
Brandverhütung
Vorhänge, Sitze, Ausstattungen, Requisiten und Ausschmückungen33
Aufbewahrung von Ausstattungen, Requisiten, Ausschmückungen und brennbarem Material34
Rauchen, Verwendung von offenem Feuer und pyrotechnischen Gegenständen35
Abschnitt 3
Betrieb technischer Einrichtungen
Bedienung und Wartung der technischen Einrichtungen36
Laseranlagen37
Abschnitt 4
Verantwortliche Personen, besondere Betriebsvorschriften
Pflichten der Betreiber, Veranstalter und Beauftragten38
Verantwortliche für Veranstaltungstechnik39
Aufgaben und Pflichten der Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik, technische Probe40
Brandsicherheitswache, Rettungsdienst41
Brandschutzordnung, Räumungskonzept, Feuerwehrpläne42
Sicherheitskonzept, Ordnungsdienst43
Teil 5
Zusätzliche Bauvorlagen
Zusätzliche Bauvorlagen, Bestuhlungs- und Rettungswegeplan44
Gastspielprüfbuch45
Teil 6
Bestehende Versammlungsstätten
Anwendung der Vorschriften auf bestehende Versammlungsstätten46
Teil 7
Schlussvorschriften
Ordnungswidrigkeiten47
(weggefallen)48
In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten49
Anhangteil
Anlage 1
GastspielprüfbuchAnlage 2
Anhang 1
Anhang 2
Anhang 3
Anhang 4
Anhang 5

(1) Amtl. Anm.:

Die Verpflichtungen aus der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften (ABl. EG Nr. L 204 S. 37), zuletzt geändert durch die Richtlinie 98/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juli 1998 (ABl. EG Nr. L 217 S. 18), sind beachtet worden.

(2) Red. Anm.:

Nach Artikel 4 der Verordnung vom 4. Dezember 2019 (SächsGVBl. S. 2) kann das Staatsministerium des Innern den Wortlaut der Sächsischen Versammlungsstättenverordnung in der vom Inkrafttreten dieser Verordnung an geltenden Fassung im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt machen.

(3) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.