TRBS 1122 - TR Betriebssicherheit 1122

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Anhang 5 TRBS 1122 - Beispiele für Maßnahmen an erlaubnispflichtigen Gasfüllanlagen gemäß § 18 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 BetrSichV - Prüfungen gemäß Anhang 2 Abschnitt 3 Nummer 4.1 (Gefahrenfeld Brand und Explosion)

Gemäß § 18 Absatz 1 BetrSichV bedürfen prüfpflichtige Änderungen an Gasfüllanlagen, die die Bauart oder Betriebsweise betreffen, einer Erlaubnis.

Tab. A5 Beispiele für Maßnahmen bei Gasfüllanlagen gemäß § 18 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3

Lfd. Nr.Maßnahmeprüfpflichtige Änderung gemäß 3.2erlaubnispflichtig gemäß 3.3
1Lagerung
1.1Nachrüstung von AnfahrschutzsystemenJaNein
1.2Änderung der Lagerart (z. B. von ober- auf unterirdisch)JaJa
1.3Änderung der Art des besonderen Korrosionsschutzes bei erdgedeckten Lagerbehältern (z. B. Epoxidharzbeschichtet nach Epoxidharzbeschichtet mit KKS-Anlage)JaNein
1.4Erhöhung der Lagerkapazität (z. B. 4 850 Liter nach 6 400 Liter)JaJa
1.5Verringerung der Lagerkapazität ohne Austausch des LagerbehälterJaNein
1.6Austausch eines Lagerbehälters (gleiche Lagerart, Schutzart und Lagerkapazität)JaNein
1.7Austausch von Armaturen am Lagerbehälter gleicher Bauart (z. B. Sicherheitsventil, Füllventil, Überfüllsicherung)JaNein
1.8Versetzung oder Verlagerung von LagerbehälternJaJa
2Rohrleitungssysteme für Gase
2.1Nachrüstung eines Fernfüllschachtes/-schrankes (z. B. Füllleitungen für Füllpunkt)JaJa
2.2Nachrüstung von Abscher-/Bruchsicherungsventilen unterhalb der AbgabeeinrichtungJaNein
2.3Änderung der RohrleitungsführungJaNein
2.4Austausch von Armaturen an Rohrleitungssystemen gleicher Bauart (z. B. Sicherheitsventil, Absperrvorrichtungen, Form- und Verbindungsteile etc.)JaNein
2.5Austausch von Fördereinheiten (gleiche Bauart, Förderleistung)JaNein
2.6Austausch von Fördereinheiten mit solchen erhöhter FörderleistungJaJa
3Abgabesysteme
3.1Erweiterung einer MPD mit einer zusätzlichen AbgabeeinrichtungJaJa
3.2Austausch von Abgabeeinrichtungen mit einer Abgabeeinheit gegen solche mit mehreren gleichzeitig benutzbaren Abgabeeinheiten (LPG, Ottokraftstoff) (z. B. Aufstellen von Mehrproduktzapfsäulen; Erweiterung um zusätzliche Module)JaJa
3.3Austausch von Abgabeeinrichtungen mit einer Abgabeeinheit gegen solche mit mehreren gleichzeitig benutzbaren Abgabeeinheiten (z. B. von Einschlauch- auf Zweischlauchsystem)JaJa
3.4Austausch von Abgabeeinrichtungen gleicher Bauart (z. B. nach Schadensfall)JaNein
3.5Umsetzung von AbgabeeinrichtungenJaJa
3.6Zusätzliche AbgabeeinrichtungenJaJa
3.7Austausch von Teilen der Abgabeeinrichtung mit solchen gleicher Bauart und technischer Spezifikation NeinNein
3.8Nachrüstung einer SchlauchrückholungNeinNein
3.9Vergrößerung des Wirkbereiches (Änderung der Schlauchlänge)JaJa
3.10Errichtung und Betrieb von Stromladesäulen außerhalb von Wirkbereichen und explosionsgefährdeten Bereichen von GasfüllanlagenNeinNein
4Sonstiges
4.1Änderung der Art der Beaufsichtigung, z. B. von Betrieb mit Beaufsichtigung zu Betrieb ohne Beaufsichtigung (BoB) und umgekehrtJaJa
4.2Ausrüstung für Selbstbedienung (wenn vorher mit Bedienung betrieben wurde)JaJa
4.3Auswechselung typgleicher 22 elektrischer oder nichtelektrischer Sicherheitseinrichtungen, z. B. Überfüllsicherung, Füllstandsmessung NeinNein
4.4Auswechselung nicht typgleicher 19 elektrischer oder nichtelektrischer Sicherheitseinrichtungen, z. B. Überfüllsicherung, Füllstandsmessung JaNein
4.5Änderung der Brandschutzeinrichtungen bei Änderung der Maßnahmen zum BrandschutzJaJa
4.6Änderung Ausbläser (z. B. wegen Umbau)JaNein
4.7Änderung der Einstufung oder der Ausweitung explosionsgefährdeter BereicheJaJa
4.8Änderung des Konzepts der Überwachungseinrichtungen im Sinne der TRGS 725JaNein
4.9Änderung von organisatorischen MaßnahmenNeinNein
4.10Ersatz technischer durch organisatorische MaßnahmenJaJa
4.11Änderung der im Explosionsschutzdokument aufgeführten erforderlichen PrüfungenJaNein
5Verdichteranlage
5.1Erweiterung der VerdichterkapazitätJaJa
5.2Austausch kompletter Verdichter gegen baugleicheJaNein
6Errichtung einer Gasfüllanlage gemäß § 18 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 BetrSichV auf einer bestehenden Tankstelle oder Gasfüllanlage
6.1Gasfüllanlage wird zusätzlich zu bereits bestehender Tankstelle/Gasfüllanlage errichtet und beeinflusst diese, z. B. Gaszapfsäule auf TankinselJaJa
7Errichtung von Einrichtungen der Elektromobilität im räumlichen oder betriebstechnischen Zusammenhang zu einer Gasfüllanlage
7.1Einbindung der Befehlseinrichtungen zum Abschalten bzw. beim Betrieb ohne Beaufsichtigung gemäß Anhang 2 Abschnitt 4.1 Absatz 8 und 9 der TRBS 3151/TRGS 751 JaNein

sofern nicht in der Erlaubnis festgelegt

Typgleich bedeutet, wenn die Sicherheitseinrichtung die gleichen Sicherheits- und Betriebsparameter hat.