BekGS 901 - Bekanntmachung 901

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Bekanntmachung zu Gefahrstoffen

BekGS 901
Kriterien zur Ableitung von Arbeitsplatzgrenzwerten

- Bek. d. BMAS vom 15.4.2010 - IIIb 3 - 35125 - 5 -

Vom 15. April 2010 (GMBl S. 691)

Die Bekanntmachungen zu Gefahrstoffen (BekGS) geben den Stand der sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen, hygienischen sowie arbeitswissenschaftlichen Anforderungen an Gefahrstoffe hinsichtlich Inverkehrbringen und Umgang wieder. Sie werden vom

Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS)

aufgestellt und von ihm der Entwicklung entsprechend angepasst.

Die BekGS werden vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) bekannt gegeben.

InhaltsübersichtAbschnitt
Anwendungsbereich1
Kriterien für die Ableitung von gesundheitsbasierten Luftgrenzwerten (bei limitierter Datenlage)2
Vorgehensweise bei reproduktionstoxischen Stoffen3
LiteraturAnhang