Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)
Prüfung von Lageranlagen, Füllstellen, Tankstellen und Flugfeldbetankungsanlagen, soweit entzündliche, leichtentzündliche oder hochentzündliche Flüssigkeiten gelagert oder abgefüllt werden, hinsichtlich Gefährdungen durch Brand und Explosion
(TRBS 1201 Teil 5)
- Bek. d. BMAS v. 15.3.2010 - IIIc 3 - 35650 -
Vom 15. März 2010 (GMBl S. 620)
Vorbemerkung
Diese Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) gibt dem Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene entsprechende Regeln und sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln sowie für den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen wieder.
Sie wird vom Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) ermittelt und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gemacht.
Die Technische Regel konkretisiert die Betriebssicherheitsverordnung hinsichtlich der Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen sowie der Ableitung von geeigneten Maßnahmen. Bei Anwendung der beispielhaft genannten Maßnahmen kann der Arbeitgeber insoweit die Vermutung der Einhaltung der Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung für sich geltend machen. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, hat er die gleichwertige Erfüllung der Verordnung schriftlich nachzuweisen.
Inhalt | Abschnitt |
---|---|
Anwendungsbereich | 1 |
Begriffserläuterungen und -bestimmungen | 2 |
Begriffe im Zusammenhang mit der Prüfung von Nr. 4-Anlagen | 2.1 |
Schutzabstand | 2.1.1 |
Sicherheitsabstand | 2.1.2 |
Anlagenteile von Nr. 4-Anlagen | 2.2 |
Prüfart | 2.3 |
Prüfung vor Inbetriebnahme gemäß § 14 BetrSichV | 2.3.1 |
Wiederkehrende Prüfung gemäß § 15 BetrSichV | 2.3.2 |
Ordnungsprüfung | 2.3.3 |
Technische Prüfung | 2.3.4 |
Prüfumfang | 2.3.5 |
Prüffrist | 2.4 |
Prüfgegenstand | 2.5 |
Ermittlung und Festlegung erforderlicher Prüfungen | 3 |
Allgemeines | 3.1 |
Festlegung des Sollzustandes | 3.2 |
Mit der Prüfung zu beauftragende Person | 3.3 |
Festlegung von Prüfart und Prüfumfang für Nr. 4-Anlagen | 3.4 |
Prüfung vor Inbetriebnahme gemäß § 14 BetrSichV | 3.5 |
Allgemeines | 3.5.1 |
Ordnungsprüfung | 3.5.2 |
Technische Prüfung | 3.5.3 |
Prüfung bestimmter Anlagen | 3.5.4 |
Prüfungen von Lageranlagen | 3.5.4.1 |
Prüfungen von Füllstellen | 3.5.4.2 |
Prüfungen von Tankstellen | 3.5.4.3 |
Prüfung gemäß § 14 BetrSichV nach einer Änderung | 3.6 |
Wiederkehrende Prüfung | 3.7 |
Allgemeines | 3.7.1 |
Prüfung bestimmter Anlagenteile | 3.7.2 |
Festlegung der Prüffrist | 3.8 |
Prüfbescheinigung | 4 |