TRBS 1112 Teil 1 - TR Betriebssicherheit 1112 Teil 1

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Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)

Explosionsgefährdungen bei und durch Instandhaltungsarbeiten - Beurteilung und Schutzmaßnahmen
(TRBS 1112 Teil 1)

- Bek. d. BMAS v. 15.3.2010 - IIIc 3 - 35650 -

Vom 15. März 2010 (GMBl S. 615)

Zuletzt geändert durch die Bek. vom 23. Februar 2024 (GMBl S. 35)

Vorbemerkung

Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für die Verwendung von Arbeitsmitteln wieder.

Sie werden vom Ausschuss für Betriebssicherheit ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) bekannt gegeben.

Diese TRBS 1112 Teil 1 konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung. Bei Einhaltung dieser Technischen Regeln kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind.Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.

InhaltAbschnitt
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Gefährdungsbeurteilung3
Schutzmaßnahmen4
Organisatorische Maßnahmen5