TRBS 1201 Teil 4 - TR Betriebssicherheit 1201 Teil 4

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Technische Regeln für Betriebssicherheit
Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen - Prüfung von Aufzugsanlagen

TRBS 1201 Teil 4

In der Fassung der Bekanntmachung vom 14. März 2019 (GMBl. S. 253) (1)

Zuletzt geändert durch die Bek. vom 24. November 2022 (GMBl 2023 S. 1023)

Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für die Verwendung von Arbeitsmitteln wieder. Sie werden vom Ausschuss für Betriebssicherheit ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gegeben.

Diese TRBS 1201 Teil 4 konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnungen erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.

Inhalt(2)Abschnitt
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Prüfarten und -umfänge3
Mindestprüfumfang bei der Prüfung der Sicherheit der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel einer Aufzugsanlage gemäß TRBS 1201 Teil 4 Abschnitte 3.2 und 3.3Anhang 1
Beispiele für prüfpflichtige Änderungen an Aufzugsanlagen nach Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 3.2 BetrSichV, welche die Bauart oder Betriebsweise beeinflussen und von einer zugelassenen Überwachungsstelle geprüft werden müssenAnhang 2
Anforderungen an Prüfungen von FeuerwehraufzügenAnhang 3
Prüfung von Aufzugsanlagen hinsichtlich der Schnittstelle Aufzug - GebäudeAnhang 4

Bekanntmachung von Technischen Regeln
hier: TRBS 1201 Teil 4 "Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen - Prüfung von Aufzugsanlagen"

- Bek. d. BMAS v. 14.3.2019 - IIIb5 - 35650 -

Gemäß § 21 Absatz 6 der Betriebssicherheitsverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die anliegende vom Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) beschlossene Technische Regel für Betriebssicherheit bekannt:

Neufassung der TRBS 1201 Teil 4

Die TRBS 1201 Teil 4 "Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen - Prüfung von Aufzugsanlagen", Ausgabe Oktober 2009, GMBl 2009, S. 1598 [Nr. 77] v. 20.11.2009, zuletzt geändert und ergänzt: GMBl 2013, S. 1154 [Nr. 57] v. 15.11.2013, wird wie folgt neu gefasst:

Technische Regeln für BetriebssicherheitPrüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen - Prüfung von AufzugsanlagenTRBS 1201 Teil 4

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.