Art. 2 32009L0104 - Definitionen
Im Sinne dieser Richtlinie gelten als
a) | Arbeitsmittel | alle Maschinen, Apparate, Werkzeuge oder Anlagen, die bei der Arbeit benutzt werden, |
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b) | Benutzung von Arbeitsmitteln | alle ein Arbeitsmittel betreffenden Tätigkeiten wie An- oder Abschalten, Gebrauch, Transport, Instandsetzung, Umbau, Instandhaltung und Wartung, einschließlich insbesondere Reinigung, |
c) | Gefahrenzone | der Bereich innerhalb und/oder im Umkreis eines Arbeitsmittels, in dem die Sicherheit oder die Gesundheit eines sich darin aufhaltenden Arbeitnehmers gefährdet ist, |
d) | gefährdeter Arbeitnehmer | ein Arbeitnehmer, der sich ganz oder teilweise in einer Gefahrenzone befindet, |
e) | Bedienungspersonal | der oder die für die Benutzung eines Arbeitsmittels zuständige(n) Arbeitnehmer. |