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Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)

Gefährdungen durch Dampf und Druck bei Freisetzung von Medien (TRBS 2141 Teil 3)

Vom 20. Juli 2009 (GMBl S. 854)

Vorbemerkung

Diese Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) gibt dem Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene entsprechende Regeln und sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln sowie den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen wieder.

Sie wird vom Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) ermittelt und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gegeben.

Die Technische Regel konkretisiert die Betriebssicherheitsverordnung hinsichtlich der Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen sowie der Ableitung von geeigneten Maßnahmen. Bei Anwendung der beispielhaft genannten Maßnahmen kann der Arbeitgeber insoweit die Vermutung der Einhaltung der Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung für sich geltend machen. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, hat er die gleichwertige Erfüllung der Verordnung schriftlich nachzuweisen.

InhaltsübersichtAbschnitt
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Lösbare Verbindungen2.1
Verschlüsse2.2
Auf Dauer technisch dichte Anlagenteile2.3
Technisch dichte Anlagenteile2.4
Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen3
Ermittlung von Gefährdungen3.1
Undichtigkeiten an Verschlüssen und lösbaren Verbindungen mit statischen Dichtelementen3.1.1
Undichtigkeiten an dynamischen Dichtelementen3.1.2
Entweichen von Medien beim Öffnen von Anlagenteilen3.1.3
Ableitung aus Sicherheitsventilen, Berstscheiben, Druckentlastungsklappen, Entlüftungs- und Entspannungsleitungen3.1.4
Verpuffung/Deflagration in Feuerungseinrichtungen von Druckanlagen3.1.5
Bewertung der Gefährdungen3.2
Maßnahmen zur Erreichung der Schutzziele4
Bereitstellung4.1
Beschaffung (Bestellspezifikation, Unterlagen des Herstellers, Eingangskontrolle)4.1.1
Aufstellung unter Berücksichtigung des Umfeldes4.1.2
Montage, Installation, Ausrüstung4.1.3
Benutzung4.2
Erprobung, An- und Abfahren4.2.1
Betrieb bzw. Gebrauch, Wartung und Instandsetzung4.2.2
Sicherheitsmaßnahmen bei Betriebsstörungen4.2.3
Umbau (Änderung, wesentliche Veränderung)4.2.4
Schema zur Beurteilung des gefahrlosen Ableitens nach GefährlichkeitsmerkmalenAnlage 1