TRGS 528 - TR Gefahrstoffe 528

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Technische Regeln für Gefahrstoffe
Schweißtechnische Arbeiten TRGS 528

In der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Februar 2020 (GMBl. S. 236, 370) (1)

Zuletzt geändert durch die Bekanntmachung vom 15. Juli 2020 (GMBl S. 463)

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung, wieder. Sie werden vom

Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS)

unter Beteiligung des Ausschusses für Arbeitsmedizin (AfAMed) aufgestellt und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) bekannt gegeben.

Diese TRGS konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereiches Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.

InhaltAbschnitt
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung3
Schutzmaßnahmen4
Wirksamkeitsüberprüfung5
Arbeitsmedizinische Vorsorge6
Betriebsanweisung und Unterweisung7
GlossarAnhang 1
Entscheidungshilfen für die Auswahl von SchutzmaßnahmenAnhang 2
Spezifische Informationen für ausgewählte SpartenAnhang 3
Hinweise für MessungenAnhang 4
Beispiele für BetriebsanweisungenAnhang 5
Informationen gemäß Rauchdatenblatt nach DIN EN ISO 15011-4Anhang 6
LiteraturhinweiseAnlage

Bekanntmachung von Technischen Regeln
hier: - TRGS 528 "Schweißtechnische Arbeiten"

- Bek. d. BMAS v. 26.2.2020 - IIIb 3-35125 -5-

Gemäß § 20 Absatz 4 der Gefahrstoffverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales folgende Technische Regel für Gefahrstoffe bekannt:

  • Neufassung der TRGS 528 "Schweißtechnische Arbeiten"

Die TRGS 528 "Schweißtechnische Arbeiten", Ausgabe Februar 2009, GMBl 2009, S. 236-253 [Nr. 12-14] (v. 27.3.2009) wird wie folgt neu gefasst *):

Hinweis: Die TRGS 528 wurde vollständig überarbeitet, u. a.

  • Aktualisierung an den aktuellen Stand des Vorschriften- und Regelwerks,

  • Berücksichtigung von Erfahrungen und Anregungen aus der Praxis, des Standes der Technik, Erkenntnissen aus der Fachwelt und Präventionsforschung,

  • Einbeziehung der für schweißtechnische Arbeiten relevanten Luftgrenzwerte, z. B. für Chrom(VI)-Verbindungen, Nickel, Cobalt, Mangan oder Stickoxide in die Gefährdungsbeurteilung,

  • Berücksichtigung der Gefährdung von anderen Beschäftigten im Gefahrenbereich,

  • Neue Anlage 2 "Entscheidungshilfen für die Auswahl von Schutzmaßnahmen" und neue Anlage 3 "Spezifische Informationen für ausgewählte Sparten" als Hilfestellung für die Praxis.