32008R1272 - Verordnung (EG) 1272/2008

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Art. 22 32008R1272 - Sicherheitshinweise

(1) Das Kennzeichnungsetikett enthält die relevanten Sicherheitshinweise.

(2) Die Sicherheitshinweise werden aus den Sicherheitshinweisen in den Tabellen in Anhang I Teile 2 bis 5 ausgewählt, in denen die für die einzelnen Gefahrenklassen erforderlichen Kennzeichnungselemente aufgeführt sind.

(3) Die Sicherheitshinweise werden gemäß den in Anhang IV Teil 1 festgelegten Kriterien ausgewählt, wobei die Gefahrenhinweise und die beabsichtigte(n) oder ermittelte(n) Verwendung(en) des Stoffes oder Gemisches berücksichtigt werden.

(4) Die Sicherheitshinweise lauten wie in Anhang IV Teil 2 angegeben.