TRBS 1201 Teil 2 - TR Betriebssicherheit 1201 Teil 2

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Abschnitt 11 TRBS 1201 Teil 2 - Einflussfaktoren zur Ermittlung der Prüffristen

(1) Zur Ermittlung der Prüffrist sind insbesondere die Faktoren Auslegung und Fertigung vor dem Hintergrund der tatsächlichen betrieblichen Beanspruchung zu bewerten.

(2) Bei Druckgeräten, die hinsichtlich Auslegung, Fertigung und Betrieb vergleichbar mit Druckgeräten sind, für welche Erfahrungen hinsichtlich der Prüffristen vorhanden sind, können die bisherigen Prüffristen als Orientierung dienen.

(3) Ergebnisse der Prüfungen vor erstmaliger Inbetriebnahme, aus der Prüfung vor Wiederinbetriebnahme nach einer prüfpflichtigen Änderung oder aus wiederkehrenden Prüfungen sind bei der Festlegung der Prüffristen zu beachten.

11.1
Einflussfaktoren in Bezug auf die Auslegung/Fertigung

  • Vollständige Berücksichtigung aller Beanspruchungen bei der Auslegung

  • Unterschiedliche Belastungen, die gleichzeitig auftreten können, sind unter Beachtung der Wahrscheinlichkeit ihres gleichzeitigen Auftretens zu berücksichtigen.

  • Berücksichtigung des zugrunde gelegten Regelwerkes und der ggf. bei der Konstruktion zugrunde gelegten Spezifikationen inklusive Vorgaben zu Fertigungsverfahren und Werkstoffen

    z. B. Auslegung für Wechselbeanspruchung, konstruktive Maßnahmen zur Vermeidung von Spannungsspitzen, Überdimensionierung des Druckgerätes, Korrosionszuschläge.

11.2
Einflussfaktoren in Bezug auf dokumentierte Qualität

  • Betriebsanleitung des Herstellers vorhanden

  • Vorliegen von Berechnungsunterlagen, Zeichnung(en), Stückliste und Werkstoffzeugnissen

  • ggf. Erkenntnisse aus der Prüfung vor Inbetriebnahme

11.3
Einflussfaktoren in Bezug auf betriebsbedingte Einflüsse auf die Lebensdauer

  • z. B. Korrosion, Erosion, Zeitstandschädigungen, Lastwechsel/Ermüdung, Versprödung

Beispiel:

Bei einem Druckbehälter mit korrosivem Medium wird eine Schädigung der druckbeaufschlagten Wandung durch flächenförmige Korrosion festgestellt.

Bei der Prüfung wird die Wanddicke ermittelt und festgestellt, ob diese noch innerhalb der bei der Festlegung des Sollzustandes definierten Toleranz liegt. Auf dieser Basis ist zu bewerten, ob die sichere Verwendung des Behälters bis zur nächsten regulären Prüfung gewährleistet ist. Ist dies nicht der Fall, ist die Prüffrist zu verkürzen.