VkVO,SL - Verkaufsstättenverordnung

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Verordnung über den Bau und Betrieb von Verkaufsstätten
(Verkaufsstättenverordnung - VkVO)

Vom 25. September 2000 (Amtsbl. S. 1934) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 4 Absatz 3 des Gesetzes vom 15. Juli 2015 (Amtsbl. I S. 632)

Auf Grund des § 94 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 Nr. 1 und 2 der Bauordnung für das Saarland (LBO) vom 27. März 1996 (Amtsbl. S. 477), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 8. Juli 1998 (Amtsbl. S. 721), verordnet das Ministerium für Umwelt:

Inhaltsübersicht(2)§§
Anwendungsbereich1
Begriffe2
Tragende Wände, Pfeiler und Stützen3
Außenwände4
Trennwände5
Brandabschnitte6
Decken7
Dächer8
Verkleidungen, Dämmstoffe9
Rettungswege in Verkaufsstätten 10
Treppen11
Treppenräume, Treppenraumerweiterungen12
Ladenstraßen, Flure, Hauptgänge 13
Ausgänge14
Türen in Rettungswegen 15
Rauchabführung 16
Beheizung17
Sicherheitsbeleuchtung18
Blitzschutzanlagen19
Feuerlöscheinrichtungen, Brandmeldeanlagen und Alarmierungseinrichtungen 20
Sicherheitsstromversorgungsanlagen21
Lage der Verkaufsräume22
Räume für Abfälle und Wertstoffe 23
Gefahrenverhütung24
Rettungswege auf dem Grundstück, Flächen für die Feuerwehr25
Verantwortliche Personen26
Brandschutzordnung27
Stellplätze für Menschen mit Behinderungen28
Zusätzliche Bauvorlagen29
(weggefallen)30
Weitergehende Anforderungen31
Übergangsvorschriften32
Ordnungswidrigkeiten33
In-Kraft-Treten 34

(1) Amtl. Anm.:

Die Verpflichtungen aus der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften (ABl. EG Nr. L 204 S. 37) sind beachtet worden

(2) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.