32008R0765 - Verordnung (EG) 765/2008

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Anhang 2 32008R0765

ANHANG II

CE-Kennzeichnung

1.

Die CE-Kennzeichnung besteht aus den Buchstaben "CE" mit folgendem Schriftbild:

32008r0765_l_2008218de.01004702.jpg

2.

Bei Verkleinerung oder Vergrößerung der CE-Kennzeichnung müssen die sich aus dem in Absatz 1 abgebildeten Raster ergebenden Proportionen eingehalten werden.

3.

Werden in den einschlägigen Rechtsvorschriften keine genauen Abmessungen angegeben, so gilt für die CE-Kennzeichnung eine Mindesthöhe von 5 mm.