32008R0340 - Verordnung (EG) 340/2008

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Anhang 4 32008R0340

ANHANG IV

  1. Gebühren für Anträge nach Artikel 10 Buchstabe a Ziffer xi der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

    Tabelle 1Standardgebühren
    Angaben, für die eine vertrauliche Behandlung beantragt wirdEinzeleinreichungGemeinsame Einreichung
    Reinheitsgrad und/oder Identität von Verunreinigungen oder Zusätzen4892 EUR3669 EUR
    Entsprechender Mengenbereich1631 EUR1223 EUR
    Einfache oder qualifizierte Studienzusammenfassung4892 EUR3669 EUR
    Informationen des Sicherheitsdatenblattes3261 EUR2446 EUR
    Handelsbezeichnung des Stoffes1631 EUR1223 EUR
    IUPAC-Bezeichnung für Nicht-Phase-in-Stoffe gemäß Artikel 119 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1907/20061631 EUR1223 EUR
    IUPAC-Bezeichnung für Stoffe gemäß Artikel 119 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, die als Zwischenprodukte, in der wissenschaftlichen Forschung und Entwicklung oder in der produkt- und verfahrensorientierten Forschung und Entwicklung verwendet werden1631 EUR1223 EUR
    Tabelle 2Ermäßigte Gebühren für KMU
    Angaben, für die eine vertrauliche Behandlung beantragt wird

    Mittleres Unternehmen

    (Einzeleinreichung)

    Mittleres Unternehmen

    (Gemeinsame Einreichung)

    Kleines Unternehmen

    (Einzeleinreichung)

    Kleines Unternehmen

    (Gemeinsame Einreichung)

    Kleinstunternehmen

    (Einzeleinreichung)

    Kleinstunternehmen

    (Gemeinsame Einreichung)

    Reinheitsgrad und/oder Identität von Verunreinigungen oder Zusätzen3180 EUR2385 EUR1712 EUR1284 EUR245 EUR183 EUR
    Entsprechender Mengenbereich1060 EUR795 EUR571 EUR428 EUR82 EUR61 EUR
    Einfache oder qualifizierte Studienzusammenfassung3180 EUR2385 EUR1712 EUR1284 EUR245 EUR183 EUR
    Informationen des Sicherheitsdatenblattes2120 EUR1590 EUR1141 EUR856 EUR163 EUR122 EUR
    Handelsbezeichnung des Stoffes1060 EUR795 EUR571 EUR428 EUR82 EUR61 EUR
    IUPAC-Bezeichnung für Nicht-Phase-in-Stoffe gemäß Artikel 119 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1907/20061060 EUR795 EUR571 EUR428 EUR82 EUR61 EUR
    IUPAC-Bezeichnung für Stoffe gemäß Artikel 119 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, die als Zwischenprodukte, in der wissenschaftlichen Forschung und Entwicklung oder in der produkt- und verfahrensorientierten Forschung und Entwicklung verwendet werden1060 EUR795 EUR571 EUR428 EUR82 EUR61 EUR