Art. 16 32008R0340 - Zahlungsweise
(1) Die Gebühren und Entgelte sind in Euro zu zahlen.
(2) Die Zahlungen erfolgen erst, nachdem die Agentur eine Zahlungsaufforderung ausgestellt hat; davon ausgenommen sind Zahlungen nach Artikel 10.
(3) Die Zahlungen erfolgen durch Überweisung auf das Bankkonto der Agentur.