TRGS 500 - TR Gefahrstoffe 500

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Anhang 1 TRGS 500 - Bewertung von Anlagenteilen hinsichtlich ihrer Dichtigkeit bezüglich inhalativer Exposition gegenüber Gefahrstoffen (geschlossene Anlage)

1 Anwendungshinweise

(1) Anhang 1 dieser TRGS zur Bewertung von Anlagenteilen hinsichtlich ihrer Dichtigkeit bezüglich inhalativer Exposition gegenüber Gefahrstoffen ist nicht für jedes Unternehmen von gleicher Bedeutung. Mitunter können insbesondere Klein- und mittelständige Unternehmen das Ziel zum Schutz des Menschen und der Umwelt vor stoffbedingten Schädigungen auch ohne konkrete Berücksichtigung dieser Anhang erreichen. Hinsichtlich der Dichtheitsanforderungen des Explosionsschutzes siehe TRGS 722.

(2) Die Vorgehensweise beschreibt eine Möglichkeit, die Dichtigkeit von Anlagen oder Anlagenteilen zu bewerten. Dies ist z. B. dann von Bedeutung, wenn Gefahrstoffe nach

GefStoffV Anhang II, Nummer 6 in geschlossenen Anlagen gehandhabt werden müssen.

2 Begriffsbestimmungen

(1) Anlagenteile und Anlagen

Anlagen und Teilanlagen im Sinne dieser TRGS sind Einrichtungen, Geräte, Maschinen, etc., in denen Gefahrstoffe gehandhabt werden. Anlagenteile sind einzelne Bauteile oder Funktionselemente, die in ihrem Zusammenspiel die Anlage ergeben.

(2) Verfahrensindex

Der Verfahrensindex bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen gibt an, welches anlagenbedingte Expositionspotenzial bzw. welchen Dichtigkeitsgrad eine Anlage oder ein Anlagenteil besitzt und ist damit ein Maß für die Gefährdung. Für die Beurteilung der anlagenspezifischen Bedingungen stehen die Verfahrensindizes 0,25, 0,5, 1, 2 und 4 zur Verfügung.

Tabelle 1: Allgemeine Übersicht über Bauarten von Funktionselementen und Verfahrensindizes

Allg. Beschreibung des Funktionselements, der Anlage oder TeilanlageVerfahrensindexGrad der GeschlossenheitGrenzwerte
geschlossene Bauart, Dichtheit gewährleistet oder mit integrierter Absaugung

Und: Unmittelbarer Hautkontakt ist ausgeschlossen.
0,25vollkommen geschlossenGeeignet um Grenzwerte sicher und dauerhaft einzuhalten.
keine betriebsmäßig offene Verbindung oder Stoffaustritt wird sicher verhindert.

Und: Kein Gefahrstoffaustritt beim betriebsmäßigen Öffnen des Systems.
geschlossene Bauart, Dichtheit gewährleistet0,5geschlossenGeeignet um Grenzwerte sicher einzuhalten.
teilweise geschlossene Bauart mit integrierter Absaugung
teilweise offene Bauart mit hochwirksamer Absaugung
geschlossene Bauart, Dichtheit nicht gewährleistet1weitgehend geschlossenKönnen eingehalten werden.
teilweise offene Bauart mit wirksamer Absaugung
teilweise offene Bauart, bestimmungsgemäßes Öffnen mit einfacher Absaugung2(teilweise) offenKönnen nicht sicher eingehalten werden.
offen mit einfacher Absaugung
offene Bauart bzw. teilweise offene Bauart4
natürliche Lüftung

3 Beschreibung der Vorgehensweise

(1) Im ersten Schritt wird eine Anlage beschrieben. Dazu gehört einerseits die Abgrenzung von anderen Anlagen, andererseits die Gliederung in Teilanlagen oder Prozesse/Prozessschritte. Technisch dichte Anlagenteile oder auch Anlagen können gemeinsam ein technisch dichtes System bilden. Die Bestandteile und die Abgrenzungen dieses Systems sind so auszuwählen, dass damit eine der Gefährdung entsprechende Beurteilung möglich ist. So kann es je nach konkreter technischer Gestaltung genügen, eine einzelne Abfüllstelle isoliert zu betrachten, es kann aber auch erforderlich sein, eine gesamte Produktionsanlage zu beurteilen.

(2) Jedes Funktionselement wird dann hinsichtlich seiner Dichtigkeit bewertet. Der Beispielkatalog in Tabelle 2 gibt Hinweise für die Einstufung von Funktionselementen.

Funktionselemente, die nicht in der Beispielsammlung enthalten sind, können durch Analogieschlüsse eingestuft werden.

(3) Die Anlage, Teilanlage oder das Arbeitsverfahren als Gesamtes wird mit dem Indexwert des Funktionselementes eingestuft, welches den höchsten Verfahrensindex erhalten hat.

(4) Bei Funktionselementen mit den Verfahrensindices größer 0,5 ist es unter anderem von den physikalisch-chemischen Eigenschaften und der richtigen Anwendung oder Bedienung abhängig, ob die Arbeitsplatzgrenzwerte eingehalten werden. Kann z. B. durch Expositionsmessungen nach TRGS 402 belegt werden, dass Beurteilungsmaßstäbe nachhaltig sicher eingehalten werden, kann ebenfalls ein Verfahrensindex von 0,5 angenommen werden.

(5) Anlagen mit einem Index größer als 0,5 sind im Bedarfsfall zusätzlich zu qualifizieren.

(6) Der Verfahrensindex einer Anlage, einer Teilanlage oder eines Funktionselementes kann durch Kombination mit organisatorischen Maßnahmen verbessert werden z. B. Wartungspläne, vorbeugende Wartung, Betriebsanweisungen zur richtigen Montage von Flanschverbindungen, usw.

Die nachfolgende Tabelle zeigt eine beispielhafte Übersicht zur Bewertung der Dichtheit von Anlagen und Anlagenteilen. Sie ist nicht abschließend. Weitere Lösungen sind möglich soweit die gleiche Sicherheit gewährleistet wird.

Nr.FunktionselementAusführungAusführungsbeispielVerfahrensindexErläuterungen
Ohnemit Zusatzmaßnahmen
1234567
1Statische Dichtungen
1.1Statische Dichtungenunlösbare Verbindungen
  • geschweißt

0,25
  • gelötet

0,25
1.2Statische Dichtungenlösbare Verbindungen
  • Schweißlippendichtung

0,25Verbindungen auf erforderliche Anzahl reduzieren
  • Schneid- und Klemmringverbindung ≤ DN 32

0,25Verbindungen so wenig wie möglich öffnen
  • NPT-Gewinde, ≤ N 50, Δt ≤ 100 °C

0,25Dichtheitsprüfungen vor Wiederinbetriebnahme
  • Schneid- und Klemmringverbindungen > DN 32

10,25
Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instandsetzung*
bei Wiederinbetriebnahme getrennter Verbindungen neue Dichtungen verwenden
  • NPT-Gewinde, > DN 50 oder Δt > 100 °C

1betriebsmäßig zu öffnende Flansche möglichst nicht mit Nut und Feder (Verkantungsgefahr)
  • Flansch mit Nut und Feder mit geeigneter Dichtung

1
  • Flansch mit Vor- und Rücksprung mit geeigneter Dichtung

1
  • Flansch mit V-Nut und geeigneter V-Nutdichtung

1
  • Flansch mit glatter Dichtleiste und geeigneten Dichtungen

1
1.3Quasistatische Dichtungen
1.3.1ArmaturenSchaltwellen und Spindelabdichtungen von Armaturen, z. B. Kugelhähne, Kükenhähne, Ventile, Klappen, Schieber
  • Stopfbuchsabdichtungen

21
bei regelmäßiger Überwachung und Instandsetzung
  • Stopfbuchsabdichtungen mit Selbstnachstellung (federbelastet)

10,25
Gleichwertigkeit analog Nr. 5.2.6 TA Luft nachgewiesen
  • Doppelstopfbuchse mit Sperrvorlage

10,25
mit Überwachung des Sperrdrucksystems
durch regelmäßige Sichtkontrolle oder PLT-Einrichtung
  • O-Ringabdichtung

10,25
Gleichwertigkeit analog Nr. 5.2.6 TA Luft nachgewiesen
  • Kükenhahnbuchsenabdichtung

10,25
Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instandsetzung und Gleichwertigkeit analog Nr. 5.2.6 TA Luft nachgewiesen
  • Kolbenabdichtung

10,25
Gleichwertigkeit analog Nr. 5.2.6 TA Luft nachgewiesen
  • Faltenbalgabdichtung

0,25
  • Membranabdichtung

0,25
  • Magnetkupplung

0,25
1.3.2SonstigeBedienstangen
  • Stopfbuchsabdichtungen

21
bei regelmäßiger Überwachung und Instandsetzung
  • Stopfbuchsabdichtungen mit Selbstnachstellung (federbelastet)

10,25
Gleichwertigkeit nach Nr. 5.2.6 TA Luft nachgewiesen
  • Doppelstopfbuchse mit Sperrvorlage

10,25
mit Überwachung des Sperrdrucksystems
durch regelmäßige Sichtkontrolle oder PLT-Einrichtung
  • O-Ringabdichtung

1
  • Kolbenabdichtung

1
  • Faltenbalgabdichtung

0,25
  • Membranabdichtung

0,25
2Dynamische Dichtungen
2.1Dichtungen mit drehenden Teilenhermetisch dicht
  • Spaltrohrmotor

0,25
  • Magnetkupplungen

0,25
nicht berührungsfreie Dichtungen
  • einfache Gleitringdichtung

1
  • doppelte Gleitringdichtung

1
  • doppelte Gleitringdichtung mit Sperrflüssigkeit

10,25
mit Überwachung des Sperrdrucksystems durch regelmäßige Kontrolle i. d. R. 1 x täglich oder z. B. mittels PLT-Einrichtungen mit Alarm
  • Stopfbuchsdichtung

21
bei regelmäßiger Überwachung und Instandsetzung
  • Stopfbuchsdichtung mit Selbstnachstellung (federbelastet)

10,25
analog Nr. 5.2.6 TA Luft und Gleichwertigkeit analog Nr. 5.2.6 TA Luft nachgewiesen
berührungsfreie Dichtungen
  • Labyrinthdichtung

2
  • gasgeschmierte Dichtung

10,25
mit Überwachung des Gasflusses
2.2Dichtungen für oszillierende TeileFaltenbalgdichtung
  • Faltenbalgventile

0,25
  • Kolbenpumpen mit Faltenbalgdichtung

0,25
Membrandichtungen
  • Membranpumpen

0,25
  • Kegelmembranventile

0,25
Dichtmanschetten
  • Kolbenpumpen

1
  • Abstreifringe

1
3Stoffübergabe- und Füllstellen
3.1für Feststoffe
3.1.1Säcke
3.1.1.1Säcke (Entleeren)offenes Mannloch, offener Behälter
  • Ausschütten von Hand

42
mit sonstiger Absaugeinrichtung
wenn sich im Behälter ein Gefahrstoff befindet, muss dieser entsprechend berücksichtigt werden
1
mit wirksamer Absaugeinrichtung
1
Einsatz emissionsarmer Verwendungsform, kein weiterer Gefahrstoff vorhanden
0,5
mit hochwirksamer Absaugeinrichtung
0,5
Einsatz emissionsfreier Verwendungsform (z. B. Master-Batch ohne Abrieb)
Sackschlitz- und Entleermaschine42
mit sonstiger Absaugeinrichtung
1
mit wirksamer Absaugeinrichtung
1
Einsatz emissionsarmer Verwendungsform, kein weiterer Gefahrstoff vorhanden
0,5
mit hochwirksamer Absaugeinrichtung
0,5
Einsatz emissionsfreier Verwendungsform (z. B. Master-Batch ohne Abrieb)
Gekapselte Sackschlitz- und Entleermaschine mit integrierter Absaugeinrichtung10,5
Verdichten und Verpacken der Leersäcke innerhalb der Kapselung, Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instandsetzung*
3.1.1.2Säcke (Befüllen)Manuell Befüllen, Offensack-Befüllung
  • Einschütten von Hand

42
mit sonstiger Absaugeinrichtung
1
mit wirksamer Absaugeinrichtung
1
Einsatz emissionsarmer Verwendungsform, kein weiterer Gefahrstoff vorhanden
0,5
mit hochwirksamer Absaugeinrichtung
0,5
Einsatz emissionsfreier Verwendungsform (z. B. Master-Batch ohne Abrieb)
Sackfülleinrichtung
  • Ventilsack-Füllmaschine, z. B. Pneumatik-Packer, Schnecken-packer, Netto-Abfüllwaage

42
mit sonstiger Absaugeinrichtung
1
mit wirksamer Absaugeinrichtung
0,5
mit hochwirksamer Absaugeinrichtung
  • Vakuumpacker

21
mit wirksamer Absaugeinrichtung
0,5
mit hochwirksamer Absaugeinrichtung
  • Vollständig gekapselte Füllmaschine mit integrierter Absaugeinrichtung

10,25
Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und
  • Schlauchbeutelmaschine

1Instandsetzung*
3.1.2Big Bags, Großsäcke
3.1.2.1Big Bags, Großsäcke (Entleeren)offenes Mannloch
  • Manuelles Entleeren

42
mit sonstiger Absaugeinrichtung
1
mit wirksamer Absaugeinrichtung
1
Einsatz emissionsarmer Verwendungsform, kein weiterer Gefahrstoff vorhanden
0,5
mit hochwirksamer Absaugeinrichtung
0,5
Einsatz emissionsfreier Verwendungsform (z. B. Master-Batch ohne Abrieb)
Big Bag Entleereinrichtung42
mit sonstiger Absaugeinrichtung
1
mit wirksamer Absaugeinrichtung
1
Einsatz emissionsarmer Verwendungsform, kein weiterer Gefahrstoff vorhanden
0,5
mit hochwirksamer Absaugeinrichtung
0,5
Einsatz emissionsfreier Verwendungsform (z. B. Master-Batch ohne Abrieb)
Befüllen offener Großsäcke
  • Einschütten von Hand

42
mit sonstiger Absaugeinrichtung
1
mit wirksamer Absaugeinrichtung
1
Einsatz emissionsarmer Verwendungsform, kein weiterer Gefahrstoff vorhanden
0,5
mit hochwirksamer Absaugeinrichtung
0,5
Einsatz emissionsfreier Verwendungsform (z. B. Master-Batch ohne Abrieb)
  • offenes Befüllen

42
mit sonstiger Absaugeinrichtung
1
mit wirksamer Absaugeinrichtung
1
Einsatz emissionsarmer Verwendungsform, kein weiterer Gefahrstoff vorhanden
0,5
mit hochwirksamer Absaugeinrichtung
0,5
Einsatz emissionsfreier Verwendungsform (z. B. Master-Batch ohne Abrieb)
0,2
mit speziellen Füllköpfen (z. B.
  • Vollständig gekapselte Füllmaschine mit integrierter Absaugeinrichtung

1seitlich abdichtend) staubfreier Verschließtechnik; Nachrieseln aus Befüllkopf wird verhindert, Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instandsetzung*
  • Großsackwaage

42
mit sonstiger Absaugeinrichtung
1
mit wirksamer Absaugeinrichtung
1
Einsatz emissionsarmer Verwendungsform, kein weiterer Gefahrstoff vorhanden
0,5
mit hochwirksamer Absaugeinrichtung
0,5
Einsatz emissionsfreier Verwendungsform (z. B. Master-Batch ohne Abrieb)
3.1.3Container
3.1.3.1Container (Entleeren)mit geschlossener Entleereinrichtung10,25
wenn Dichtheit durch besondere Maßnahmen (z. B. überwachte Formschlussverbindung) gewährleistet wird und integrierte Absaugeinrichtung vorhanden ist, Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instandsetzung*
die Deckeldichtung des Containers muss den Anforderungen der Nr. 1.2 entsprechen
0,5
wenn Dichtheit durch besondere Maßnahmen (z. B. überwachte Formschlussverbindung) gewährleistet wird und hochwirksame Absaugeinrichtung vorhanden ist, Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instandsetzung*
offener Behälter42
mit sonstiger Absaugeinrichtung
1
mit wirksamer Absaugeinrichtung
0,5
mit hochwirksamer Absaugeinrichtung
3.1.3.2Container (Befüllen)mit speziellen Befülleinrichtungen10,5
wenn Dichtheit durch besondere Maßnahmen (z. B. überwachte Formschlussverbindung) gewährleistet wird, Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instandsetzung*
offener Behälter42
mit sonstiger Absaugeinrichtung
1
mit wirksamer Absaugeinrichtung
0,5
mit hochwirksamer Absaugeinrichtung Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instandsetzung*
3.1.4Fässer
3.1.4.1Fässer (Entleeren)mit Entleereinrichtungen
  • geschlossen

10,25
wenn Dichtheit durch besondere Maßnahmen (z. B. überwachte Formschlussverbindung) gewährleistet wird und eine integrierte Absaugeinrichtung vorhanden ist
  • mechanische Förderung, z. B. Schneckenförderung

40,5
wenn Dichtheit durch besondere Maßnahmen (z. B. überwachte Formschlussverbindung) gewährleistet wird und eine hochwirksame Absaugeinrichtung vorhanden ist
  • pneumatische Förderung, z. B. Gebläse

42
mit sonstiger Absaugeinrichtung
1
mit wirksamer Absaugeinrichtung
0,5
mit hochwirksamer Absaugeinrichtung
offener Behälter
  • mechanische Förderung, z. B. Schneckenförderung

42
mit sonstiger Absaugeinrichtung
1
mit wirksamer Absaugeinrichtung
0,5
mit hochwirksamer Absaugeinrichtung
  • pneumatische Förderung, z. B. Gebläse

42
mit sonstiger Absaugeinrichtung
1
mit wirksamer Absaugeinrichtung
0,5
mit hochwirksamer Absaugeinrichtung
3.1.4.2Fässer (Befüllen)mit speziellen Befülleinrichtungen10,25
wenn Dichtheit durch besondere Maßnahmen (z. B. überwachte Formschlussverbindung) gewährleistet wird und eine integrierte Absaugeinrichtung vorhanden ist
offene Befüllung40,5
wenn Dichtheit durch besondere Maßnahmen (z. B. überwachte Formschlussverbindung) gewährleistet wird und eine hochwirksame Absaugeinrichtung vorhanden ist
2
mit sonstiger Absaugeinrichtung
1
mit wirksamer Absaugeinrichtung
0,5
mit hochwirksamer Absaugeinrichtung
3.1.5Silofahrzeuge
3.1.5.1Silofahrzeuge (Entleeren)feste Verrohrung, Gelenkarm10,5
Gewährleistung der Dichtheit durch
Schlauchverbindung
  • ortsfeste Verwendung (Anschlussschläuche und Kupplungen werden vom Betrieb gestellt)

1Überwachung und Instandsetzung*; vollständige Restmengenerfassung bei Ab- und Ankoppelvorgängen
  • sonstige Verwendung (Anschlussschläuche und Kupplungen werden nicht vorn Betrieb gestellt)

21
vollständige Erfassung der Restmengen
3.1.5.2Silofahrzeuge (Befüllen)feste Verrohrung, Gelenk arm10,5
Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instandsetzung*; vollständige Restmengenerfassung bei Ab- und Ankoppelvorgängen
Schlauchverbindung
  • ortsfeste Verwendung (Anschlussschläuche und Kupplungen werden vom Betrieb gestellt)

1
  • sonstige Verwendung (Anschlussschläuche und Kupplungen werden nicht vom Betrieb gestellt)

21
vollständige Erfassung der Restmengen
3.1.6Ein- und Auslaufarmaturenfür Silos, Abfüllanlagen, Schüttgutcontainer
  • Klappen

10,25
Gewährleistung durch Überwachung und Instandsetzung*; regelmäßige Reinigung
  • Hähne

1
  • Flachschieber

1
  • Schieberplatte

1
  • Quetschventil mit Weichabdichtung

1
  • Blendenschieber

1
  • Schlauchventil

1
3.2Stoffübergabestellen für Flüssigkeiten
3.2.1Kleincontainer und Fässer
3.2.1.1Kleincontainer und Fässer (Entleeren)Feste Anschlüsse (Verrohrung, Schlauchverbindungen, Gelenkarm)
  • mit Gaspendelung oder Gasableitung an sicherer Stelle, oder Ableitung in Behandlungs- oder Verbrennungsanlagen

10,25
Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instandsetzung*; Dichtheitsprüfung nach Herstellen der Verbindung, vollständiges Erfassen der Restmengen
bezüglich Verbindungselemente siehe Nr. 1
  • ohne Gaspendelung und ohne Gasableitung an sicherer Stelle

4
offene Gebinde
  • mit Fasspumpe oder Schlauch

41
bei leckage- und tropfmengenfreier Ausführung mit hochwirksamer Absaugeinrichtung
regelmäßige Überprüfung der Absaugeinrichtung; unmittelbar nach Befüllvorgang muss Kleincontainer oder Fass geschlossen werden
Entleerung in geschlossenen Einheiten
  • Kapselung, Kammerung

10,25
mit integrierter Absaugeinrichtung und Öffnen und Verschließen der Gebinde in der geschlossenen Einheit
regelmäßige Überprüfung der Absaugeinrichtung
3.2.1.2Kleincontainer und Fässer (Befüllen)Feste Anschlüsse (Verrohrung, Schlauchverbindungen, Gelenkarm)
  • mit Gaspendelung oder Gasableitung an sicherer Stelle, oder Ableitung in Behandlungs- oder Verbrennungsanlagen

10,25
Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instandsetzung*; Dichtheitsprüfung nach Herstellen der Verbindung, vollständiges Erfassen der Restmengen
bezüglich Verbindungselemente siehe Nr. 1
  • ohne Gaspendelung und ohne Gasableitung

41
bei leckage- und tropfmengenfreier Ausführung mit wirksamer Absaugeinrichtung
offene Gebinde
  • mit Befüllschlauch

40,5
bei leckage- und tropfmengenfreier Ausführung mit wirksamer Absaugeinrichtung
regelmäßige Überprüfung der Absaugeinrichtung; unmittelbar nach Befüllvorgang muss Kleincontainer oder Fass geschlossen werden
  • Kapselung, Kammerung

0,25
mit integrierter Absaugeinrichtung und Öffnen und Verschließen der Gebinde in der geschlossenen Einheit
regelmäßige Überprüfung der Absaugeinrichtung
3.2.2TKW/KW, Großcontainer
3.2.2.1TKW/KW Großcontainer (Entleeren)ortsfeste Verbindung, z. B. feste Verrohrung, Schlauchverbindung, stählerne Verladearme
  • mit Gaspendelung oder Gasableitung an sicherer Stelle, oder Ableitung in Behandlungs- oder Verbrennungsanlagen

10,25
Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instandsetzung*; Dichtheitsprüfung nach Herstellen der Verbindung, vollständiges Erfassen der Restmengen
bezüglich Verbindungselemente siehe Nr. 1
  • ohne Gaspendelung und ohne Gasableitung

4
sonstige Schlauchverbindungen21
vollständige Erfassung der Restmengen
3.2.2.2TKW/KW, Großcontainer (Befüllen)feste Verrohrung, Schlauchverbindungen, stählerne Verladearme
  • mit Gaspendelung oder Gasableitung an sicherer Stelle oder Ableitung in Behandlungs- oder Verbrennungsanlagen

10,25
Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instandsetzung*; Dichtheitsprüfung nach Herstellen der Verbindung, vollständiges Erfassen der Restmengen
nach Befüllen der Behälter müssen diese unmittelbar geschlossen werden
  • ohne Gaspendelung und ohne Gasableitung

4
offenes Befüllen
  • Befüllrohr

41
mit hochwirksamer Absaugeinrichtung, vollständiges Erfassen der Restmengen
nach Befüllen der Behälter müssen diese unmittelbar geschlossen werden
3.3Stoff Übergabestellen für Gase
3.3.1Gas (Befüllen und Entleeren)10,25
Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instandsetzung*; Dichtheitsprüfung nach Herstellen der Verbindung; Gaspendelung, Restgasableitung an sicherer Stelle, oder Ableitung in Behandlungs- oder Verbrennungsanlagen
bezüglich Funktionselemente siehe Nr. 1; Dichtheitsüberwachung gemäß DGW-Arbeitsblatt 464 oder TRBs 3146/TRGS 746
4Probenahmestellen
4.1Offene Probenahme
  • Ventil, Kükenhahn

42
mit sonstiger Absaugeinrichtung
1
mit hochwirksamer Absaugeinrichtung
4.2Geschlossene Probennahme10,25
Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instandsetzung*
siehe Merkblatt T 026-2002/08 (BGI 640) "Probenahme"
5Lagern in Gebinden
5.1Feststoffe, außer bestimmte SprengstoffeTransportverpackungen gemäß GGVSE
  • Fässer, Container

0,25mit ausreichender Lüftung (mindestens 2-facher Luftwechsel)
  • Beutel, Kunststoff-, Textil-, Papier- und Mehrschichtsäcke

0,5mit ausreichender Lüftung (mindestens 2-facher Luftwechsel)
5.2Feststoffe, bestimmte Sprengstoffe (nitroglycerinhaltige)Transportverpackungen gemäß GGVSE42
mit sonstiger Absaugeinrichtung
1
mit hochwirksamer Absaugeinrichtung
0,5
mit hochwirksamer Absaugeinrichtung
5.3FlüssigkeitenTransportverpackungen gemäß GGVSE
  • Container, Metallfässer, Blechkannen, Kunststofffässer (Hobock), Tuben, Dosen, Behälter

0,5mit ausreichender Lüftung (mind. 2-facher Luftwechsel
5.4GaseTransportverpackungen gemäß GGVSE
  • Druckgasflaschen, Druckgascontainer, Druckgasfässer

10,5
Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instandsetzung*
mit ausreichender Lüftung (mind. 2-facher Luftwechsel); bezüglich Funktionselementen siehe Nr. 1; Dicht-heitsüberwachung gemäß DGW-Arbeitsblatt 464 oder TRBS 3146/TRGS 746

Anmerkungen zur Tabelle 2: * Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instandsetzung:

  1. 1.

    Die Dichtheit von lösbaren Verbindungen der Anlagen- und Ausrüstungsteile kann durch Maßnahmen zur Überwachung und Inspektion und durch Maßnahmen der Instandsetzung auf Dauer gewährleistet werden.

  2. 2.

    Die Durchführung von Maßnahmen der Überwachung und Inspektion zur Festlegung und Beurteilung des Istzustandes der lösbaren Verbindung hat nach einem auf spezifische Belange des Betriebs, der Art der Verbindung und deren konstruktive Gestaltung sowie auf die Art und die Eigenschaften der geförderten Gefahrstoffe abgestellten Plan in vorher festgelegten Fristen zu geschehen. Solche Maßnahmen sind z. B.

    1. a)

      Dichtheitsprüfung nach DVGW Arbeitsblatt G 464 oder TRBS 3146/TRGS 746,

    2. b)

      Sichtprüfung der Anlage auf offensichtliche Leckstellen, wie z. B. austretende Flüssigkeiten, Überprüfung auf Schlieren, Gerüche, Geräusche oder Eisbildung,

    3. c)

      Begehung der Anlage mit mobilen Leckanzeige- oder Lecksuchgeräten, z. B. Prüfröhrchen, Flammenionisationsdetektor (FID), tragbare Gaswarneinrichtungen,

    4. d)

      Abpinseln der lösbaren Verbindungen mit Schaum bildenden Mitteln,

    5. e)

      Überwachung der Luft am Arbeitsplatz mit Gaswarneinrichtungen,

    6. f)

      automatische Dichtheitsprüfungen am Gelenk- oder Verladeschlauch.

  3. 3.

    Die gegebenenfalls erforderlichen Maßnahmen der Instandsetzung zur Wiederherstellung des Sollzustandes der lösbaren Verbindung sind im Einzelfall in Abhängigkeit von dem jeweiligen Gefahrstoff, der Art und dem Umfang des Schadens und den zu ergreifenden Schutz- und Sicherheitsvorkehrungen zu planen und auszuführen. Vor Wiederinbetriebnahme sind die instandgesetzten Verbindungen einer eingehenden Dichtheitsprüfung zu unterziehen.

  4. 4.

    Die Zahl lösbarer Verbindungen ist auf das notwendige Maß zu beschränken. Werden Verbindungen hergestellt, sind diese auf Dichtheit zu prüfen.