SächsBO,SN - Sächsische Bauordnung

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Sächsische Bauordnung (SächsBO) 1

In der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Mai 2016 (SächsGVBl. S. 186, 187) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. März 2024 (SächsGVBl. S. 169)

Inhaltsübersicht§§
Teil 1
Allgemeine Vorschriften
Anwendungsbereich1
Begriffe2
Allgemeine Anforderungen3
Teil 2
Das Grundstück und seine Bebauung
Bebauung der Grundstücke mit Gebäuden4
Zugänge und Zufahrten auf den Grundstücken5
Abstandsflächen, Abstände6
Teilung von Grundstücken7
Nicht überbaute Flächen der bebauten Grundstücke, Kinderspielplätze8
Teil 3
Bauliche Anlagen
Abschnitt 1
Gestaltung
Gestaltung9
Anlagen der Außenwerbung, Warenautomaten10
Abschnitt 2
Allgemeine Anforderungen an die Bauausführung
Baustelle11
Standsicherheit12
Schutz gegen schädliche Einflüsse13
Brandschutz14
Wärme-, Schall-, Erschütterungsschutz15
Verkehrssicherheit16
Bauarten16a
Abschnitt 3
Bauprodukte
Allgemeine Anforderungen für die Verwendung von Bauprodukten16b
Anforderungen für die Verwendung von CE-gekennzeichneten Bauprodukten16c
Verwendbarkeitsnachweise17
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung18
Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis19
Nachweis der Verwendbarkeit von Bauprodukten im Einzelfall20
Übereinstimmungsbestätigung21
Übereinstimmungserklärung des Herstellers22
Zertifizierung23
Prüf-, Zertifizierungs-, Überwachungsstellen24
Besondere Sachkunde- und Sorgfaltsanforderungen25
Abschnitt 4
Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen; Wände, Decken, Dächer
Allgemeine Anforderungen an das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen26
Tragende Wände, Stützen27
Außenwände28
Trennwände29
Brandwände30
Decken31
Dächer32
Abschnitt 5
Rettungswege, Öffnungen, Umwehrungen
Erster und zweiter Rettungsweg33
Treppen34
Notwendige Treppenräume, Ausgänge35
Notwendige Flure, offene Gänge36
Fenster, Türen, sonstige Öffnungen37
Umwehrungen38
Abschnitt 6
Technische Gebäudeausrüstung
Aufzüge39
Leitungsanlagen, Installationsschächte und -kanäle40
Lüftungsanlagen41
Feuerungsanlagen, sonstige Anlagen zur Wärmeerzeugung, Brennstoffversorgung42
Sanitäre Anlagen, Wasserzähler43
Kleinkläranlagen, Gruben44
Aufbewahrung fester Abfallstoffe45
Blitzschutzanlagen46
Abschnitt 7
Nutzungsbedingte Anforderungen
Aufenthaltsräume47
Wohnungen48
Stellplätze, Garagen und Abstellplätze für Fahrräder49
Barrierefreies Bauen50
Sonderbauten51
Teil 4
Die am Bau Beteiligten
Grundpflichten52
Bauherr53
Entwurfsverfasser54
Unternehmer55
Bauleiter56
Teil 5
Bauaufsichtsbehörden, Verfahren
Abschnitt 1
Bauaufsichtsbehörden
Aufbau und Zuständigkeit der Bauaufsichtsbehörden57
Aufgaben und Befugnisse der Bauaufsichtsbehörden58
Abschnitt 2
Genehmigungspflicht, Genehmigungsfreiheit
Grundsatz59
Vorrang anderer Gestattungsverfahren60
Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen61
Genehmigungsfreistellung62
Abschnitt 3
Genehmigungsverfahren
Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren63
Baugenehmigungsverfahren64
Bauvorlageberechtigung65
Bautechnische Nachweise66
Abweichungen67
Bauantrag, Bauvorlagen68
Behandlung des Bauantrags69
Beteiligung der Nachbarn und der Öffentlichkeit70
Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens71
Baugenehmigung, Baubeginn72
Typengenehmigung72a
Geltungsdauer der Genehmigung73
Teilbaugenehmigung74
Vorbescheid75
Genehmigung Fliegender Bauten76
Bauaufsichtliche Zustimmung77
Abschnitt 4
Bauaufsichtliche Maßnahmen
Verbot unrechtmäßig gekennzeichneter Bauprodukte78
Einstellung von Arbeiten79
Beseitigung von Anlagen, Nutzungsuntersagung80
Abschnitt 5
Bauüberwachung
Bauüberwachung81
Bauzustandsanzeigen, Aufnahme der Nutzung82
Abschnitt 6
Baulasten
Baulasten, Baulastenverzeichnis83
Teil 6
Ausführungsbestimmungen zum Baugesetzbuch
Abweichungen von § 35 des Baugesetzbuches84
Zuständigkeitsregelungen für Aufgaben nach dem Baugesetzbuch85
Bildung eines Oberen Gutachterausschusses, Aufsicht über die Gutachterausschüsse und den Oberen Gutachterausschuss86
Teil 7
Ordnungswidrigkeiten, Rechtsvorschriften, Übergangsvorschriften
Ordnungswidrigkeiten87
Rechtsvorschriften88
Technische Baubestimmungen88a
Örtliche Bauvorschriften89
Übergangsvorschriften90

Bekanntmachung der Neufassung der Sächsischen Bauordnung

Vom 11. Mai 2016 (SächsGVBl. S. 186, 187)

Auf Grund des Artikels 2 des Gesetzes vom 16. Dezember 2015 (SächsGVBl. S. 670; 2016 S. 38) wird nachstehend der Wortlaut der Sächsischen Bauordnung in der seit 1. Januar 2016 geltenden Fassung bekannt gemacht. Die Neufassung berücksichtigt:

  1. 1.

    den teils am 26. Juni 2004, teils am 1. Oktober 2004 und teils am 1. Juli 2005 in Kraft getretenen Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Mai 2004 (SächsGVBl. S. 200),

  2. 2.

    den am 1. August 2008 in Kraft getretenen Artikel 8 des Gesetzes vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 102),

  3. 3.

    den am 28. Dezember 2009 in Kraft getretenen Artikel 2 des Gesetzes vom 13. August 2009 (SächsGVBl. S. 438),

  4. 4.

    den am 5. Juni 2010 in Kraft getretenen Artikel 2 Absatz 8 des Gesetzes vom 19. Mai 2010 (SächsGVBl. S. 142),

  5. 5.

    das am 29. Oktober 2011 in Kraft getretene Gesetz vom 4. Oktober 2011 (SächsGVBl. S. 377),

  6. 6.

    den am 1. März 2012 in Kraft getretenen Artikel 23 des Gesetzes vom 27. Januar 2012 (SächsGVBl. S. 130),

  7. 7.

    den am 1. Mai 2014 in Kraft getretenen Artikel 4 des Gesetzes vom 2. April 2014 (SächsGVBl. S. 238, 322),

  8. 8.

    den am 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Artikel 1 des eingangs genannten Gesetzes.

Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über die Dienstleistungen im Binnenmarkt (ABl. L 376 vom 27.12.2006, S. 36) und der Richtlinie 2012/18/EU des europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates (ABl. L 197 vom 24.7.2012, S. 1)