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Technische Regeln für Arbeitsstätten
Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan (ASR A2.3) (1)

Ausgabe August 2007 (GMBl S. 902)

Zuletzt geändert durch die Bek. vom 15. Dezember 2016 (GMBl 2017 S. 8)

Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wieder.

Sie werden vom Ausschuss für Arbeitsstätten ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gegeben.

Diese ASR A2.3 konkretisiert im Rahmen des Anwendungsbereichs die Anforderungen der Verordnung über Arbeitsstätten. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.

Inhaltsübersicht(2)Abschnitt
Zielstellung1
Anwendungsbereich2
Begriffsbestimmungen3
Allgemeines4
Anordnung, Abmessungen5
Ausführung6
Kennzeichnung7
Sicherheitsbeleuchtung8
Flucht- und Rettungsplan9
Abweichende/ergänzende Anforderungen für Baustellen10

Zu den ergänzenden Anforderungen zur ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan" s. Anhang 2.3 der ASR V3a.2 - Bek. d. BMAS v. 31.8.2012 - IIIb4 - 34602 - 18 -

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.