VStättVO,BW - Versammlungsstättenverordnung

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Anlage 2 VStättVO - Anlage 2 zu § 45 VStättVO

GASTSPIELPRÜFBUCH
Gastspielveranstaltung: ...................................................
Art der Veranstaltung:....................................................
Veranstalter:.............................................................
Straße/Hausnummer: .......................................................
PLZ: ..........Ort: ...................................................
Telefonnummer: ........................................Fax:........
Email:..........................................
das Gastspielbuch gilt bis zum: ........................................
Auf der Grundlage der Angaben in diesem Gastspielprüfbuch, evtl. Auflagen und einer nicht öffentlichen Probe am.......
in der Veranstaltungsstätte ...................
ist der Nachweis der Sicherheit der Gastspielveranstaltung erbracht.
Dieses Gastspielprüfbuch ist in drei Ausfertigungen ausgestellt worden, davon verbleibt eine Ausfertigung bei der ausstellenden Behörde.
ausgestellt am:.........................................
durch:.........................................
- Seite 2 -
Name des Geschäftsführers/Vertreters des Veranstalters:
(Anschrift, falls diese nicht mit der des Veranstalters identisch ist.)
Straße/Hausnummer:
PLZ:Ort:
Telefonnummer:Fax:
Email:
Dieses Gastspielprüfbuch hat fünf Seiten und folgende Anhänge:
|_|....Seiten statische Berechnungen (Anhang 1)
|_|....Seiten Angaben über das Brandverhalten der Materialien (Anhang 2)
|_|....Seiten Angaben über die feuergefährlichen Handlungen (Anhang 3)
|_|....Seiten Angaben über pyrotechnische Effekte (Anhang 4)
|_|....Seiten Sonstige Angaben z.B. über Prüfzeugnisse, Baumuster (Anhang 5)
|_|....Seiten .............................
|_|....Seiten .............................
|_|....Seiten .............................
Veranstaltungsleiter gemäß § 38 Abs. 2 und 5 und § 40 der VStättVO für die geplanten Gastspiele ist
Herr/Frau:
Verantwortliche für Veranstaltungstechnik der Fachrichtung nach § 40 der VStättVO sind:
1.Bühne/Studio:
Herr/Frau:
Befähigungszeugnis-Nr.:
Ausstellungsdatum:
ausstellende Behörde:
2.Halle:
Herr/Frau:
Befähigungszeugnis-Nr.:
Ausstellungsdatum:
ausstellende Behörde:
3.Beleuchtung:
Herr/Frau:
Befähigungszeugnis-Nr.:
Ausstellungsdatum:
ausstellende Behörde:
4.Fachkraft für Veranstaltungstechnik (§ 40 Abs. 4 VStättVO)
Bei Szenenflächen bis 200 m2
Herr/Frau:
- Seite 3 -
1.Ausführliche Beschreibung der Veranstaltung
(Angaben zur Veranstaltungsart, zu den vorgesehenen Gastspielen, zur Anzahl der Mitwirkenden, zu feuergefährlichen Handlungen, pyrotechnischen Effekten, anderen technischen Einrichtungen, z.B. Laser, zur Ausstattung, zum Ablauf der Veranstaltung und zu sonstigen Vorgängen, die Maßnahmen zur Gefahrenabwehr erforderlich machen.)
2.Darstellung der Aufbauten, Ausstattungen, technischen Einrichtungen
(Die Aufbauten und Ausstattungen sind zu beschreiben; zeichnerisch ist der Bühnenaufbau mindestens durch einen Grundriss und möglichst durch einen Schnitt darzustellen. Werden Ausrüstungen in größerem Umfang gehangen, ist ein Hängeplan erforderlich, auf bewegliche Teile der Dekoration und zum Aufbau gehörende maschinen- und elektrotechnische Einrichtungen und die damit verbundenen Gefahren ist hinzuweisen. Es sind Angaben zu mitgeführten Bühnen/Szenenflächen, Zuschauertribünen und Bestuhlungen zu machen; sonstige Angaben.)
- Seite 4 -
3.Gefährdungsanalyse
a)Bei gefährlichen szenischen Vorgängen ist eine Gefährdungsanalyse durchzuführen. Gefährliche szenische Vorgänge sind z. B. offene Verwandlungen, maschinentechnische Bewegungen, künstlerische Tätigkeiten im oder über dem Zuschauerbereich.
-Beschreibung der gefährlichen szenischen Handlung:
-Unterwiesene Personen:
-Schutzmaßnahmen:
-Einweisung vor jeder Probe und Vorstellung erforderlich: |_| ja |_| nein
b)Vor dem Einsatz gefährlicher szenischer Einrichtungen ist eine Gefährdungsanalyse durchzuführen.
Gefährliche szenische Einrichtungen sind Geräte, Einrichtungen und Einbauten in kritischen Bereichen von Bühnen, Szenenflächen und Zuschauerbereichen, z. B. Unterbauen des Schutzvorhangs, Anordnung von Regieeinrichtungen, Vorführgeräten, Scheinwerfern, Kameras, Laseranlagen usw. im Zuschauerraum, Leitungsverbindungen zwischen Brandabschnitten.
-Geräte, Einrichtungen und Einbauten
-Unterbauen des Schutzvorhangs:
-Ortsveränderliche technische Einrichtungen im Zuschauerraum:
-Laseranlagen/Standort:
-Leitungsverbindungen:
-Sonstiges:
- Seite 5 -
4.Auflagen
5.Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift
bei.........................................................
in.........................................................
einzulegen. Die Frist wird auch durch Einlegung bei der Behörde, die den Widerspruchsbescheid zu erlassen hat, gewahrt.
,den
(Dienstsiegel)(Behörde)
- Seite 6 -
Anhang 1
zum Gastspielprüfbuch ....................................................................................................................................................
Titel der Gastspielveranstaltung
Standsicherheitsnachweis*)
(ggf. Hinweis auf beigefügte statische Berechnungen)
*) ggf. weitere Seiten anfügen
- Seite 7 -
Anhang 2
zum Gastspielprüfbuch ...............................................................................................................................
Titel der Gastspielveranstaltung
Baustoff- und Materialliste
In der Versammlungsstättenverordnung werden an die zur Verwendung kommenden Baustoffe und Materialien brandschutztechnische Anforderungen gestellt. Folgende Mindestanforderungen sind zu erfüllen:
Ort:
Gegenstand
Szenenfläche ohne automatische FeuerlöschanlageSzenenfläche mit automatischer FeuerlöschanlageGroßbühneZuschauerraum und NebenräumeFoyers
Szenenpodien:
Fußboden/Bodenbeläge
B 2B 2B 2B 2B 2
Szenenpodien:
Unterkonstruktion
A 1A 1A 1A 1A 1
VorhängeB 1B 1B 1--
AusstattungenB 1B 2B 2--
RequisitenB 2B 2B 2--
AusschmückungenB 1B 1B 1B 1B 1
Erläuterungen:
Nach DIN 4102 Teil 1 gelten für Baustoffe folgende Bezeichnungen:
nicht brennbare Baustoffe:A 1
nicht brennbare Baustoffe mit brennbaren Bestandteilen:A 2
schwer entflammbare Baustoffe:B 1
normal entflammbare Baustoffe:B 2
Soweit die eingesetzten Materialien keine Baustoffe sind, werden die Bezeichnungen entsprechend den für Baustoffe geltenden Klassifizierungen verwendet. Für Textilien und Möbel sind die Klassifizierungen und Prüfungen nach den dafür geltenden DIN-Normen nachzuweisen.
Ort bezeichnet den Einsatzort des Baustoffes oder Materials:
B= Bühne
S= Szenenfläche
SmF= Szenenfläche mit automatischer Feuerlöschanlage
SoF= Szenenfläche ohne automatische Feuerlöschanlage
Z= Zuschauerraum (bei Versammlungsstätten mit Bühnenhaus)
V= Versammlungsraum
F= Foyer
Ist das Material nach DIN 4102-1 geprüft und klassifiziert oder durch ein Prüfzeichen zugelassen, so ist der Feuerschutz ausreichend dokumentiert. Ansonsten ist das Material mit Feuerschutzmitteln zu behandeln, durch die die Zuordnung zu einer angestrebten Baustoffklasse erreicht werden kann.
Für Baustoffe sind die Verwendungsnachweise nach den §§ 17 bis 25 LBO zu führen.
- Seite 8 -
(noch Anhang 2)
zum Gastspielprüfbuch..................................................................................................................
Titel der Gastspielveranstaltung
Zur Verwendung kommen folgende Baustoffe und Materialien*):
Baustoff oder MaterialFeuerschutz
lfd. Nr.BeschreibungBaustoff-
klasse
A 1, A 2,
B 1, B 2
Ort Feuerschutzmittel/Nr. d.
allg. bauaufsichtl.
Prüfzeugnisses (AbP) bzw.
der allg. bauaufsichtl.
Zulassung (AbZ)
damit erreichte Baustoffklasseaufgebracht am
*) ggf. weitere Seiten anfügen.
- Seite 9 -
Anhang 3
zum Gastspielprüfbuch.........................................................................................................................
Titel der Gastspielveranstaltung
Angaben über feuergefährliche Handlungen
Dieser Anhang ist erforderlich, wenn auf der Bühne/Szenenfläche oder im Versammlungsraum szenisch bedingt geraucht oder offenes Feuer verwendet wird. Feuergefährliche Handlungen sind der zuständigen Behörde am Gastspielort anzuzeigen. Für feuergefährliche Handlungen, von denen eine besondere Gefahr wegen ihrer Art oder der Nähe des Abbrennortes zu Ausstattungen oder Personen ausgeht, ist eine Gefährdungsanalyse durchzuführen. Für die Einhaltung der sich daraus ergebenden Auflagen ist der Veranstalter verantwortlich.
Handlungen mit offenem Feuer*)
Zeitpunkt im AblaufAnzahlArt (Zigarette, Kerze o. Ä.)Szenischer Ablauf (Ablauf der Aktion)Ort auf der Bühne/SzenenflächeLöschen/ AschablageNummer der Gefährdungsanalyse
Erläuterungen:
Der Zeitpunkt im Ablauf kann, je nach Veranstaltungstyp, in Akten, Szenen, Bildern, Programmpunkten oder Musikstücken oder in Minuten, von einer Nullzeit ausgehend, angegeben werden. Unter Anzahl ist die Stückzahl der zu diesem Zeitpunkt entzündeten Effekte einzutragen. Art bezeichnet den Typ des Effektes, z. B. Zigarette, Kerze, Fackel, Brennpaste, Gas usw. Ort auf der Bühne/Szenenfläche bezeichnet, in welchem Teilraum oder auf welcher Teilfläche die Aktion hauptsächlich stattfindet. Unter Löschen/Aschablage sind die Vorrichtungen einzutragen, die für das sichere Löschen der feuergefährlichen Gegenstände oder für die Ablage der Asche vorgesehen sind.
*) ggf. weitere Seiten anfügen
- Seite 10 -
(noch Anhang 3)
zum Gastspielprüfbuch ...........................................................................................................
Titel der Gastspielveranstaltung
Brandschutztechnische Gefährdungsanalyse*)
(Für feuergefährliche Handlungen, von denen eine besondere Gefahr wegen ihrer Art oder der Nähe des Abbrennortes zu Ausstattungen oder Personen ausgeht, ist eine Gefährdungsanalyse durchzuführen).
Feuergefährliche Handlungen
Gefahren durch:|_| Flammbildung
|_| Funkenflug
|_| Blendung
|_| Wärmestrahlung
|_| Abtropfen heißer Schlacke
|_| Druckwirkung
|_| Splittereinwirkung
|_| Staubablagerung
|_| Schallwirkung
|_| Gegenseitige Beeinflussung verschiedener Effekte
|_| Gesundheitsgefährdende Gase, Staube, Dämpfe, Rauch
Schutzmaßnahmen:Abstände zu Personen:
Abstände zu Dekorationen:
Unterwiesene Personen:
Lösch- u. Feuerbekämpfungsmittel:
Sonstige Maßnahmen:
*) ggf. weitere Seiten anfügen
- Seite 11 -
Anhang 4
zum Gastspielprüfbuch.....................................................................................................................
Titel der Gastspielveranstaltung
Angaben über die pyrotechnischen Effekte
Diese Anlage ist erforderlich, wenn auf der Bühne/Szenenfläche oder lm Versammlungsraum szenisch bedingte pyrotechnische Effekte durchgeführt werden. Pyrotechnische Effekte sind der zuständigen Behörde anzuzeigen und bedürfen der Genehmigung. Für pyrotechnische Effekte, von denen eine besondere Gefahr wegen ihrer Art oder der Nähe des Abbrennortes zu Ausstattungen oder Personen ausgeht, ist eine Gefährdungsanalyse durchzuführen. Für die Einhaltung der sich daraus ergebenden Auflagen ist der Veranstalter verantwortlich.
Pyrotechnische Effekte der Klassen II, III, IV und T2 dürfen nur von verantwortlichen Personen im Sinne der §§ 19 und 21 Sprengstoffgesetz (SprengG) durchgeführt werden. Pyrotechnische Gegenstände der Klassen I und T1 dürfen auch von Personen ohne Befähigungsschein verwendet werden, wenn sie vom Veranstalter hierzu beauftragt sind.
Nach Sprengstoffrecht verantwortliche Personen:
Erlaubnisscheininhaber:
Name, Vorname: ..............................................................
Erlaubnisschein-Nr.:........................................................
Ausstellungsdatum: ..........................................................
ausstellende Behörde: .......................................................
Befähigungsscheininhaber:
Name, Vorname: ...............................................................
Befähigungsschein-Nr.: .......................................................
Ausstellungsdatum: ...........................................................
ausstellende Behörde:........................................................
Beauftragte Person:
(nur Klasse I oder T1)
Herr/Frau:....................................................................
- Seite 12 -
(noch Anhang 4)
zum Gastspielprüfbuch .............................................................................................................................................
Titel der Gastspielveranstaltung
Pyrotechnische Effekte*)
lfd. Nr.Zeitpunkt im AblaufAnzahlArt des EffektesBAM-
Nummer
Ort auf der Bühne/SzenenflächeDauer des EffektesNummer der
Gefährdungsanalyse
Erläuterungen:
Unter lfd. Nr. sind die vorgesehenen Effekte fortlaufend in der Reihenfolge des Abbrennens zu nummerieren. Der Zeitpunkt im Ablauf kann, je nach Veranstaltungstyp, in Akten, Szenen, Bildern, Programmpunkten oder Musikstücken oder in Minuten von einer Nullzeit ausgehend, angegeben werden. Unter Anzahl ist die Stückzahl der zu diesem Zeitpunkt gezündeten, identischen Effekte einzutragen. Art bezeichnet den Typ des Effektes (Bühnenblitz, Fontäne o. a.). BAM-Nummer meint das Zulassungszeichen der Bundesanstalt für Materialprüfung. Bei Ort auf der Bühne/Szenenfläche ist anzugeben, wo die Effekte gezündet werden. Dauer des Effektes bezeichnet die Zeitspanne vom Zünden des Effektes bis zum endgültigen Verlöschen in Sekunden. Bei extrem kurzzeitigen Effekten, wie Blitzen oder Knallkörpern, ist eine "0" einzutragen.
*) ggf. weitere Seiten anfügen
- Seite 13 -
(noch Anhang 4)
zum Gastspielprüfbuch.............................................................................................................................................
Titel der Gastspielveranstaltung
Pyrotechnische Gefährdungsanalyse*)
(Vor dem Einsatz pyrotechnischer Effekte ist eine Gefährdungsanalyse durchzuführen.)
Pyrotechnische Effekte
Gefahren durch:|_| Flammbildung
|_| Funkenflug
|_| Blendung
|_| Wärmestrahlung
|_| Abtropfen heißer Schlacke
|_| Druckwirkung
|_| Splittereinwirkung
|_| Staubablagerung
|_| Schallwirkung
|_| Gegenseitige Beeinflussung verschiedener Effekte
|_| Gesundheitsgefährdende Gase, Staube, Dämpfe, Rauch
Schutzmaßnahmen:Abstände zu Personen:
Abstände zu Dekorationen:
Unterwiesene Personen:
Lösch- u. Feuerbekämpfungsmittel:
Sonstige Maßnahmen:
*) ggf. weitere Seiten anfügen
- Seite 14 -
Anhang 5
zum Gastspielprüfbuch......................................................................................................................................................
Titel der Gastspielveranstaltung
Sonstige Angaben
Für folgende Bauprodukte liegen Prüfzeugnisse vor:
Für folgende Fliegende Bauten liegen Ausführungsgenehmigungen vor: