VStättVO,BW - Versammlungsstättenverordnung

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§ 48 VStättVO - In-Kraft-Treten, eingeleitete Verfahren

(1) Diese Verordnung tritt am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft. Gleichzeitig tritt die Versammlungsstättenverordnung vom 10. August 1974 (GBl. S. 330), geändert durch Verordnung vom 12. Februar 1982 (GBl. S. 67), außer Kraft.

(2) Vor In-Kraft-Treten dieser Verordnung eingeleitete Verfahren sind nach der bisher geltenden Verordnung weiterzuführen. Auf Verlangen der Antragsteller sind die Vorschriften dieser Verordnung anzuwenden.

STUTTGART, den 28. April 2004

DR. DÖRING