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Technische Regeln für Arbeitsstätten

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung (ASR A1.3)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2013 (GMBl S. 334)

- Bek. d. BMAS v. 28.2.2013 - Mb 4 - 34602 - 3 -

Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wieder.

Sie werden vom Ausschuss für Arbeitsstätten ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales bekannt gegeben.

Diese ASR A1.3 konkretisiert im Rahmen des Anwendungsbereichs die Anforderungen der Verordnung über Arbeitsstätten. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.

Die vorliegende Technische Regel ASR A1.3 schreibt die Technische Regel ASR A1.3 (GMBl 2007, S. 674) fort und wurde unter Federführung des Fachausschusses "Sicherheitskennzeichnung" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) in Anwendung des Kooperationsmodells (vgl. Leitlinienpapier1 zur Neuordnung des Vorschriften- und Regelwerks im Arbeitsschutz vom 31. August 2011) erarbeitet.

Inhaltsübersicht(2)Abschnitt
Zielstellung1
Anwendungsbereich2
Begriffsbestimmungen3
Allgemeines4
Kennzeichnung5
Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen6
Kennzeichnung von Lagerbereichen sowie von Behältern und Rohrleitungen mit Gefahrstoffen7
Sicherheitszeichen und Sicherheitsaussagen (nach DIN EN ISO 7010 "Graphische Symbole - Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen - Registrierte Sicherheitszeichen", Ausgabe Oktober 2012 und DIN 4844-2 "Graphische Symbole - Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen - Teil 2: Registrierte Sicherheitszeichen", Ausgabe Dezember 2012)Anhang 1
HandzeichenAnhang 2
Beispiel eines Flucht- und RettungsplansAnhang 3

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell ergänzt.