31997L0023 - Richtlinie (EG) 23/97

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Anhang 7 31997L0023

ANHANG VII

KONFORMITÄTSERKLÄRUNG

Die EG-Konformitätserklärung muß folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift des Herstellers oder seines in der Gemeinschaft ansässigen Bevollmächtigten,

  • Beschreibung des Druckgerätes oder der Baugruppe,

  • angewandte Konformitätsbewertungsverfahren,

  • bei Baugruppen Beschreibung der Druckgeräte, aus denen die Baugruppe besteht, sowie die angewandten Konformitätsbewertungsverfahren,

  • gegebenenfalls Name und Anschrift der benannten Stelle, die die Kontrolle vorgenommen hat,

  • gegebenenfalls Verweis auf die EG-Baumusterprüfbescheinigung, die EG-Entwurfsprüfbescheinigung oder die EG-Konformitätsbescheinigung,

  • gegebenenfalls Name und Anschrift der benannten Stelle, welche das Qualitätssicherungssystem des Herstellers überwacht,

  • gegebenenfalls die Verweisung auf die Fundstellen der angewandten harmonisierten Normen,

  • gegebenenfalls andere Normen oder technische Spezifikationen, die angewandt wurden,

  • gegebenenfalls Verweis auf die anderen angewandten Gemeinschaftsrichtlinien,

  • Angaben zum Unterzeichner, der bevollmächtigt ist, die Erklärung für den Hersteller oder seinen in der Gemeinschaft ansässigen Bevollmächtigten rechtsverbindlich zu unterzeichnen.