Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Technische Regeln für Betriebssicherheit

Änderungen und wesentliche Veränderungen von Aufzugsanlagen (TRBS 1121)

Vom 31. Januar 2007 (GMBl S. 310, 311)

Vorbemerkung

Diese Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) gibt dem Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene entsprechende Regeln und sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln sowie für den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen wieder.

Sie wird vom Ausschuss für Betriebssicherheit ermittelt und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Bundesarbeitsblatt bekannt gemacht.

Die Technische Regel konkretisiert die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hinsichtlich der Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen sowie der Ableitung von geeigneten Maßnahmen. Bei Anwendung der beispielhaft genannten Maßnahmen kann der Arbeitgeber insoweit die Vermutung der Einhaltung der Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung für sich geltend machen. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, hat er die gleichwertige Erfüllung der Verordnung schriftlich nachzuweisen.

Inhaltsübersicht(1)Abschnitt
Anwendungsbereich1
Maßnahmen und Anforderungen an die Ausführung2
Rechtsfolgen3
3.1 Prüfung nach einer Änderung
3.2 Prüfung nach einer wesentlichen Veränderung
3.2.1 Aufzugsanlagen im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a BetrSichV
3.2.2 Aufzugsanlagen im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe b BetrSichV
3.2.3 Aufzugsanlagen im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c BetrSichV
3.2.3 Aufzugsanlagen im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe d BetrSichV
Anhang A Änderungen und wesentliche VeränderungenAnhang 1

(1) Red. Anm.:

Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst