TRBA 250 - TR Biologische Arbeitsstoffe 250

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Anhang 9 TRBA 250 - Beispiel einer Betriebsanweisung nach § 14 Biostoffverordnung

Verantwortlich:


Unterschrift:
Betriebsanweisung nach
§ 14 BioStoffV

Stand:
Seniorenheim
Inkontinenzversorgung, Hilfe bei Toilettengängen,
Wäschewechsel verschmutzter Wäsche
GEFAHRENBEZEICHNUNG
TRBA_250_1Es muss vor allem mit Infektionserregern gerechnet werden, die Erkrankungen des Magen-Darm-Traktes auslösen können, exemplarisch sind hier Noroviren, Campylobacter spp. und Clostridium difficile zu nennen. Daneben können andere über Körperausscheidungen übertragbare Infektionserreger, wie Hepatitis-A-Virus, eine Gefährdung darstellen. Diese Erreger sind alle in die Risikogruppe 2 eingestuft.
GEFAHREN FÜR DEN MENSCHEN
Die Übertragung der Erreger kann durch Kontakt mit Stuhl/Urin oder kontaminierten Gegenständen oder Wäsche wie Steckbecken, Bettwäsche erfolgen.
SCHUTZMASSNAHMEN UND VERHALTENSREGELN
TRBA_250_2
  • Bereitgestellte Arbeitskleidung (60°C waschbar) tragen - ist mit Kontaminationen zu rechnen, so ist die geeignete Schutzkleidung (Einmalkittel; flüssigkeitsdichte Schürze) zu verwenden.

  • Zum Sammeln kontaminierter Arbeitskleidung und Schutzkleidung stehen Behältnisse zur Verfügung.

  • Bereitgestellte Einmalhandschuhe (Name: ...........................................) tragen.

  • Mund-/Nasenschutz bei der Beseitigung von Erbrochenem oder Stuhl tragen. Während der Hilfestellung bei sich übergebenden Personen möglichst FFP2-Masken tragen, da sie vor Einatmen feiner Bioaerosole (u.a. Schutz vor Noroviren) schützen können.

  • Aufgefundene spitze, scharfe Arbeitsgeräte sind in den gekennzeichneten, durchstichsicheren Behältern zu sammeln.

Beachten Sie den Hygiene- und Hautschutzplan:
  • Händedesinfektionsmittel verwenden! Achtung: viruzides Produkt (Name: ..............................................) bei Norovirusinfektionen benutzen!

  • Schmuck/Ringe an Händen und Unterarmen sind bei diesen Tätigkeiten nicht erlaubt!

  • Verunreinigte/kontaminierte Haut waschen; insbesondere wenn mit Sporenbildnern wie Clostridium difficile zu rechnen ist.

  • Zum Abtrocknen Einmal-(Papier)-handtücher verwenden, Hautschutz und -pflegemittel einsetzen.

  • Reinigung und Desinfektion von Arbeitsflächen, bei Norovirusinfektionen hierzu bereitgestelltes Produkt (Name....................................................) verwenden!

  • Desinfektionsmittel: Einwirkzeiten beachten; sprühen vermeiden!

  • Angebotene Arbeitsmedizinische Vorsorge beachten!

Die Nahrungs- und Genussmittel dürfen nur in den Pausenräumen gelagert und zu sich genommen werden.
VERHALTEN IM GEFAHRFALL
TRBA_250_3Nach Verunreinigung/Kontamination betroffene Stellen desinfizieren, grobe Verschmutzungen mit Einmaltuch vorher aufnehmen.

Bei Bedarf weitere Schutzmaßnahmen treffen. Vorgesetzten benachrichtigen!
ERSTE HILFE
TRBA_250_4Durchgangsarzt: ................................................ Betriebsarzt: ................................................

Vorkommnisse im Verbandbuch dokumentieren.

Notruf/Rettungsleitstelle: (0) 112
Sachgerechte Entsorgung
Möglicherweise kontaminierte Materialien in Mülleimern mit Deckeln und ausreichend stabilen Plastiksäcken sammeln. Anschließend direkt im Hausmüll entsorgen.