Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe

Thermische Abfallbehandlung: Schutzmaßnahmen (TRBA 212)

Ausgabe Oktober 2003 (BArbBl. 10/2003 S. 39)

Die Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) geben den Stand der sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen, hygienischen sowie arbeitswissenschaftlichen Anforderungen bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen wieder. Sie werden vom

Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS)

aufgestellt und von ihm der Entwicklung entsprechend angepasst. Die TRBA werden vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung im Bundesarbeitsblatt bekannt gegeben.

InhaltsübersichtAbschnitt
Anwendungsbereich1
Ziel2
Begriffsbestimmung3
Gefährdungsbeurteilung4
Schutzmaßnahmen5
Literatur (1)Anhang 1

(1) Red. Anm.:

Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst