TRD 611 - TR Dampfkessel 611

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Abschnitt 2 TRD 611 - Begriffsbestimmungen (1)

2.1 Durchlauf-Dampferzeuger ohne oder mit Abscheidebehälter sind Wasserrohr- Dampferzeuger, bei denen der Durchlauf des Wassers von der Speisepumpe bewirkt und das Wasser bei einmaligem Durchlauf ganz oder größtenteils verdampft wird (TRD 401, Abschnitt 2.1).

2.2 Umlauf-Dampferzeuger sind Wasserrohr-Dampferzeuger, in denen das zu verdampfende Wasser aufgrund des Dichteunterschieds zwischen Wasser und Wasser-Dampfgemisch (Naturumlauf) oder durch Pumpen (Zwangumlauf) umgewälzt wird.

2.3 Großwasserraum-Dampferzeuger sind Flammrohr-, Rauchrohr oder Flammrohr-Rauchrohr-Dampferzeuger, bei denen flammen- oder rauchgasführende Rohre durch einen ganz oder teilweise mit dem zu verdampfenden Wasser gefüllten Raum geführt sind.

2.4 Salzfreies Speisewasser ist Wasser mit einem Elektrolytgehalt entsprechend einer Leitfähigkeit < 0,2 µS/cm, gemessen hinter starksaurem Probenahme-Kationenaustauscher (2) und einer Kieselsäurekonzentration < 0,02 mg/l.

2.5 Salzarmes Speisewasser ist Wasser mit einem Elektrolytgehalt entsprechend einer Leitfähigkeit < 50 µS/cm, gemessen ohne starksauren Probenahme-Kationenaustauscher.

2.6 Salzhaltiges Speisewasser ist Wasser mit einem Elektrolytgehalt entsprechend einer Leitfähigkeit >= 50 µS/cm, gemessen ohne starksauren Probenahme-Kationenaustauscher.

2.7 Konditionierung im Sinne dieser Regel ist die Verbesserung bestimmter Qualitätsmerkmale des Speisewassers und Kesselwassers durch Anwendung von Konditionierungsmitteln (3), nach deren Art zwischen drei Fahrweisen unterschieden wird.

2.7.1 Konditionierung mit Alkalisierungsmitteln (alkalische Fahrweise) ist der Betrieb mit Speisewasser und Kesselwasser, deren pH-Wert durch Alkalisierungsmittel angehoben ist.

2.7.2 Konditionierung mit Oxidationsmitteln (neutrale Fahrweise) ist der Betrieb mit neutralem salzfreiem Speisewasser, dem als Oxidationsmittel Sauerstoff oder Wasserstoffperoxid zugegeben wird.

2.7.3 Konditionierung mit Alkalisierungs- und Oxidationsmitteln (kombinierte Fahrweise) ist der Betrieb mit salzfreiem Speisewasser, dessen pH-Wert mit Ammoniak angehoben und dem zusätzlich Sauerstoff zudosiert wird.

(1) Red. Anm.:

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)

(2) Amtl. Anm.:

Diese Begriffsbestimmung setzt voraus, daß freie Basen, z.B. Natriumhydroxid, als Verunreinigung nicht vorhanden sind)

(3) Amtl. Anm.:

Falls Hydrazin zur Anwendung gelangt, sind die Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRgA 550 "Hydrazin" sowie die berufsgenossenschaftlichen Merkblätter Hydrazin (ZH 1/127) und "Grundsätze für die Anerkennung von geschlossenen Umfüll- und Dosieranlagen für wäßrige Lösungen von Hydrazin" (ZH 1/109) zu beachten. (Red. Anm: vgl. TRGS 608)