Technische Regeln für Dampfkessel
Ausrüstung
Sicherheitseinrichtungen gegen Drucküberschreitung - Sicherheitsventile - für Dampfkessel der Gruppen I, III und IV (TRD 421)(1)(2)
Ausgabe Mai 1982 (BArbBl. 5/1982 S. 76)
Zuletzt geändert durch die Bekanntmachung vom 21. September 1998 (BArbBl. 12/1998 S. 72)
Inhaltsübersicht | Abschnitt |
---|---|
Geltungsbereich | 1 |
Allgemeines | 2 |
Einteilung der Sicherheitsventile | 3 |
Allgemeine Anforderungen an Sicherheitsventile | 4 |
Besondere Anforderungen an gesteuerte Sicherheitsventile und erforderliche Maßnahmen | 5 |
Einbau, Leitungen, Querschnitte | 6 |
Werkstoffe | 7 |
Herstellung und Prüfung der Armaturengehäuse | 8 |
Größenbemessung | 9 |
Kennzeichnung | 10 |
Prüfung am Einbauort | 11 |
Sicherheitsabsperrventile | 12 |
Auf § 4 Abs. 3 Druckbehälterverordnung wird hingewiesen (EG-Gleichwertigkeitsklausel).
Die Druckbehälterverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.04.1989 (BGBl. I S. 843) ist zum 01.01.2003 durch Artikel 8 Abs. 3 Nr. 2 der Verordnung zur Rechtsvereinfachung im Bereich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, der Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes vom 27.09.2002 (BGBl. I S. 3777) außer Kraft getreten. Siehe jetzt BetrSichV.