TRD 107 - TR Dampfkessel 107

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 7 TRD 107 - Festigkeitskennwerte für die Berechnung (1)

Als Festigkeitskennwerte K für die Berechnung der zulässigen Spannung gelten:

7.1 Bei Kesselteilen aus den Stahlsorten nach Abschnitt 2.1 die Rechenwerte der Tafel 2.

7.2 Bei Schmiedestücken aus den Stahlsorten nach Abschnitt 2.2

  • im Bereich zeitunabhängiger Festigkeitskennwerte die Zugfestigkeit und Streckgrenze bei Raumtemperatur bzw. die Mindestwerte der 0,2%-Dehngrenze bei erhöhten Temperaturen nach DIN 17243;

  • im Bereich zeitabhängiger Festigkeitskennwerte die Langzeitwarmfestigkeitskennwerte von Anhang A, DIN 17243.

7.3 Bei Kesselteilen aus den Stahlsorten nach Abschnitt 2.3 die entsprechenden Werte der DIN 17460.

7.4 Bei Kesselteilen aus den Stahlsorten nach Abschnitt 2.4 die entsprechenden Werte der DIN 17102 oder DIN 17 103 in Verbindung mit den VdTÜV-Werkstoffblättern 352/3, 354/3, 356/3 und 357/3.

7.5 Bei Kesselteilen aus den Stahlsorten nach Abschnitt 2.5 die im Gutachten des Sachverständigen festgelegten Werte.

7.6 Die in den erwähnten Normen, VdTÜV-Werkstoffblättern und in der Tafel 2 für 20 °C angegebenen Festigkeitskennwerte gelten bis 50 °C, die für 100 °C angegebenen Werte bis 120 °C . In den übrigen Temperaturbereichen ist zwischen den angegebenen Werten linear zu interpolieren, z.B. für 80 °C zwischen 20 °C und 100 °C und für 180 °C zwischen 100 °C und 200 °C, wobei eine Aufrundung nicht zulässig ist.

Für Werkstoffe mit Einzelgutachten nach Abschnitten 2.5 gilt die Interpolationsregel nur bei hinreichend engem Abstand (2) der Stützstellen.

Die Tafel 3 der bisherigen TRD 107 wird ersatzlos gestrichen.

Tafel 2: Rechenwerte für die Zugfestigkeit, Streckgrenze bei Raumtemperatur und 0,2%-Dehngrenze bei höheren Temperaturen für Stähle nach Abschnitt 2.1
StahlsorteErzeugnis-
dicke
mm
Zugfestigkeit
bei Raumtemp
N/mm2
Streckgrenze
bei Raumtemp.
N/mm2
0,2%-Dehngrenze in N/mm² bei
100 °C200 °C250 °C300 °C
St 37-2
USt 37-2
RSt 37-2
St 37-3
<= 16340205187161143122
> 16 <= 40340195180155136117
St 44-2
St 44-3
<= 16410235220190180150
> 16 <= 40410225210180170140
St 52-3<= 16490315254226206186
> 16 <= 40490305249221202181

(1) Red. Anm.:

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)

(2) Amtl. Anm.:

In der Regel wird hierunter ein Temperaturabstand von 50 K im Bereich der Warmstreckgrenze und von 10 K im Bereich der Zeitstandfestigkeit verstanden.